Bad Honnef. Morgen wird über die Zukunft des nördlichen Stadtparks abgestimmt. Über 20.000 Bad Honnefer Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihr demokratisches Recht auf Mitbestimmung in Anspruch zu nehmen.
Jeder, der nicht abstimmt, vergibt nicht nur die Chance, Einfluss auf ein Stadtplanungsdetail zu nehmen, sondern wertet auch eine der demokratischen Errungenschaften ab, die „Alle Staatsmacht geht vom Volke aus“ möglich macht. Das könnte zu ebenso fatalen Zukunftsfolgen für die Jugend führen wie eine verfehlte Umwelt-, Renten- und Wohnungspolitik.
Im wohl vorletzten Akt des Bürgerentscheids geriet nun noch einmal die Presse ins „Sperrfeuer“ der verschiedenen Lager. Der GA richtete vier Fragen an die Initiativen „Rettet den Stadtgarten“ und Lebendiges Honnef und wollte ursprünglich die Antworten in einer Synopse grafisch gegenüberstellen. Letztlich verzichtete die Redaktion auf diese Form der Information. Die Initiative Lebendiges Honnef zitiert in einer Pressemitteilung GA-Redakteur Hansjürgen Melzer: „Leider waren die Fragen nicht so gestellt, dass sich beide Seiten damit einverstanden erklären konnten. Stattdessen empfand eine Seite die Fragestellung als manipulativ und suggestiv.“
Der GA habe daraufhin sein Redaktionskonzept geändert, so Konrad Handschuch, Sprecher der Gemeinschaft Lebendiges Honnef, der das Vorgehen kritisierte. Und: „Leider lässt der GA seine Leser im Unklaren darüber, welche Seite Einspruch gegen die von der GA-Redaktion gestellten Fragen erhoben hat“.
Verweigert hatte sich die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“. Die lehnte die vorgelegte Form der Fragestellung „entschieden“ ab. Alle vier Fragen seien laut BI-Sprecher Heinz Jacobs „manipulativ und suggestiv formuliert und hätten nur das eine Ziel, den Befürwortern der Wohnbebauung im nördlichen Stadtgarten eine dankbare Plattform für ihre Hauptargumente anzubieten“. In Fortführung seiner Begründung wie Jacobs ferner darauf hin, dass die BI gerne ein Prüfungsverfahren abgewartet hätte, „um am Ende das Ergebnis der Prüfung den Bürgerinnen und Bürgern zur Wahl zu stellen. Das ist aber aus gesetzlichen Gründen nicht möglich. Der Gesetzgeber hat nämlich verfügt, dass nur bei der Einleitung des Bauleitplanverfahrens plebiszitäre Instrumente eingesetzt werden können“.
Die Gemeinschaft „Lebendiges Bad Honnef“ fügte ihrer Pressemeldung noch die GA-Fragen mit eigenen Antworten an. Aus Gründen des Urheberschutzes können wir die Fragen allerdings nicht veröffentlichen.
Unklarheiten gibt es bei vielen Wahlberechtigten ohne juristische Kenntnisse, wie genau die Umweltprüfung bei einem „Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB“ aussieht. Schließlich argumentiert die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ hauptsächlich mit Gründen des Umweltschutzes. Eine entsprechende Anfrage von Honnef heute an die Stadt wurde nicht beantwortet.
Nichtrepräsentative Testabstimmung online
Hier kann nun schon einmal jeder Abstimmungsberechtigte – natürlich vollkommen unverbindlich und auf spielerische Weise, dies ist keine offizielle Abstimmung, sie ist nicht repräsentativ – online seine Meinung kundtun – und auch schon einmal testen, ob die Fragestellung gelungen ist. Formal geht es natürlich um die Prüfung, faktisch allerdings um die Bebauung. Eine Prüfung dürfte eine Summe im sechsstelligen Bereich kosten.
[pinpoll id=“67683″]Weiter Infos zum Bürgerentscheid
Hier kann von 8 bis 18 Uhr abgestimmt werden:
Rhöndorf (Wahlraum: Haus Rheinfrieden, Frankenweg 70), Mitte (Rathaus), Selhof (Grundschule St. Martinus, Menzenberger Straße 110), Aegidienberg (Seniorentreff , Aegidiusplaz 10 ) und Rottbitze (Sportlerheim, Am Sportplatz).
Beitrag aus dem Jahr 2017
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.