Bad Honnef – Der BUND sieht nicht nur Konzerte auf der Insel kritisch, sondern auch den am Sonntag eröffneten Skulpturenpark. Das teilt er heute in einer Presseinformation mit.
Nachdem durch das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster geklärt wurde, dass Veranstaltungen auf der Insel Grafenwerth nur ausnahmsweise zulässig sein können, stehe die Klärung aus, in welchen Fällen dies zukünftig möglich sein könne. Dabei gebe die Landschaftsschutzgebietsverordnung, das Gebietsschutzrecht für Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und das Artenschutzrecht den Rahmen vor.
In der Vergangenheit sei die Rücksichtnahme auf diesen festen Rahmen nicht gelungen und auch aktuell fiele es den Behörden „erkennbar schwer“, diese Vorgaben zu akzeptieren, erklärt BUND-Sprecher Achim Baumgartner. Der Umweltverband hätte dem Kreis und der Stadt am 10.6.2022 ein Gespräch angeboten, um für die Zukunft eine Klärung vorzunehmen. Es zeichne sich laut BUND bislang nicht ab, dass dieser Austausch gewünscht wird. Der Kreis hätte bereits abgesagt, die Stadt Bad Honnef nicht reagiert.
Baumgartner: „Stattdessen wurde ein „Skulpturenpark“ gestartet, offenbar wieder ohne auf die LSG-VO Bezug zu nehmen. Der mit der ersten Skulptur verbundene, bislang erfolgte Eingriff lohnt eine Aufregung nicht, aber die Haltung der Stadtverwaltung Bad Honnef, den bestehenden Rechtsrahmen nicht zu akzeptieren, ist enttäuschend beharrlich.“
Zweifel an der Zulassungsfähigkeit eines Skulpturenparks auf der Insel trage der BUND schon seit langer Zeit vor.
Auch der aktuelle Ausnahmebescheid des Kreises zur Zulassung der traditionellen Veranstaltung „R(h)einspaziert“ genügt wieder grundlegenden Anforderungen nicht, so Baumgartner. „Die unterstellte Annahme, die Natur leide unter der Veranstaltung nicht, entbehrt wissenschaftlichen Grundlagen“. So fehle eine aktuelle Bestandsaufnahme der Vögel und Fledermäuse auf der Insel, die Bezugsdaten stammten aus dem Jahr 2018. Es habe auch bei früheren Veranstaltungen keine Vor- und Nacherfassungen gegeben, um Schäden im Tierbestand feststellen zu können. Der BUND: „Die Annahme fehlender Beeinträchtigung ist allerdings schon deshalb abwegig, weil Veranstaltungen auf der Insel wegen der damit verbundenen Beeinträchtigungen durch die Bezirksregierung Köln ausdrücklich verboten sind und nur ausnahmsweise zulässig sein können.“
Achim Baumgartner: „Leider verzichtet der Kreis auch auf vermittelnde Hinweise in seinem Bescheid oder Anschreiben, etwa derart, dass bestimmte Belastungen nur letztmalig noch zugelassen werden und in den kommenden Jahren unterbleiben. So ist nicht verständlich, warum bei den bisher in der Diskussion stehenden Konzerten die Veranstaltungen durch den Kreis auf 22.00 Uhr begrenzt wurden, die aktuelle Veranstaltung aber bis 23.30 dauern darf, obwohl die mögliche Beeinträchtigung der Fledermäuse eingeräumt wird.“
Die im Hintergrund bestehenden Planungen des Stadtjugendrings, die zu dieser Abweichung führten, seien dem BUND bekannt und auch nachvollziehbar, hätten aber im Bescheid aufgenommen und abgewogen werden müssen. Bescheide seien nicht reine Zulassungspapiere, sondern dienten der Klärung der Zulassungsfähigkeit.
Der BUND will im konkreten Fall von einem erneuten einzelfallbezogenen Rechtsstreit nur absehen, weil er der Zusicherung aus dem Vereinsvorstand des Stadtjugendringes vertraut, dass für die kommenden Jahre eine verstärkte Anpassung des Veranstaltungskonzeptes an die Schutzziele der Insel erfolgen soll. Baumgartner: „Es obliegt somit wieder den bürgerschaftlichen Institutionen und dem Ehrenamt, die Gesprächsunfähigkeit der Behörden zu überwinden und nach Wegen aus dem Konflikt zu suchen.“
Antworten von Kreis und Stadt stehen noch aus.