Königswinter – In der Auseinandersetzung um den Burghof wertet der BUND die Distanzierung des Rhein-Sieg-Kreises von der eigenen Benehmenserklärung als weiteren Erfolg. Der Kreis hatte am 15.08.2022 das Verwaltungsgericht Köln entsprechend in Kenntnis gesetzt.
Wörtlich heißt es nach Angaben des BUND:
Der Kreis hatte sein Benehmen erklärt, das Bauvorhaben „Burghof“ mit Hotel,
Ferienwohnungen und Gastronomie sei mit der Schutzgebietsverordnung für das
Siebengebirge vereinbar. Die notwendige Verbändebeteiligung wurde mit dem Benehmen umgangen. Der Kreis hatte vorausgesetzt, das Vorhaben könne die früheren Genehmigungen aus uralten Zeiten fortführen, eine Auffassung, die nach über dreißig Jahren des Gebäudeverfalles und fehlender Nutzung nicht haltbar ist.
Somit sei ein weiterer wesentlicher Erfolg des vom BUND NRW begangenen Rechtsweges festzustellen, noch ehe das Gericht selbst sich dazu geäußert hat, erklärt BUND-Sprecher Achim Baumgartner in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung.
Zielführend sei laut Baumgartner auch, dass die Stadtverwaltung Königswinter zuvor erklärt hatte, von einer Baugenehmigung bis zur Klärung des naturschutzrechtlichen Rechtsstreites abzusehen. Die Baugenehmigung sei ohne eine gültige naturschutzrechtliche Befreiung nicht möglich.
Der Rechtsstreit kläre insofern „wesentliche Fragestellungen der Genehmigungsfähigkeit des geplanten Bauvorhabens mitten im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet und im baurechtlichen Außenbereich“.
Mit der Distanzierung vom Bescheid gestehe der Kreis ein, dass das gewählte Verfahren des Benehmens, das die vielen sichtbaren Genehmigungshindernisse umschiffen sollte, wohl offenkundig rechtswidrig war, interpretiert der BUND die Entwicklung. Erst das Vorbringen des weiteren Falls „Burghof“ vor das Verwaltungsgericht Köln durch den BUND NRW haber hier zu einer Korrektur geführt, vorherige Aufforderungen zur Rechtsanwendung seien dagegen verhallt.
Laut seines Schriftsatzes vom 15.08.2022 plane der Kreis nun die Erteilung einer Ausnahme von den Verboten der Schutzgebietsverordnung, so der BUND. Nach Auffassung der Umweltschützer sei das ein erneuter Irrweg: „Mit der Ausnahme versucht der Kreis abermals, sich der geforderten Zulassungsprüfung im Wege eines Befreiungsverfahrens und den vom Bundesnaturschutzgesetz vorgegebenen engen Befreiungsvoraussetzungen zu entziehen. Der Fall wird also weiterhin vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt.“