Bundestagswahl 2013: Ablauf der Antragsfrist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis

Bad Honnef | Das Wahlamt weist darauf hin, dass Personen, die sich ab dem 19.08.2013 bei der Meldebehörde der Stadt Bad Honnef neu angemeldet oder ihre bisherige Nebenwohnung dort zur Hauptwohnung erklärt haben und in Bad Honnef wählen möchten, noch bis spätestens 01.09.2013 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen können. Stellen sie keinen Antrag, bleiben sie im Wählerverzeichnis ihrer bisherigen Wohngemeinde eingetragen und können dort entweder persönlich oder durch Briefwahl an der Bundestagwahl teilnehmen. Die erforderlichen Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis hält das Wahlamt vor.

Wer bis zum 01.09.2013 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Zimmer 131, Telefon 02224/182-151, in Verbindung setzen, damit dort eine Überprüfung erfolgen kann. Die Wählerverzeichnisse können vom 02.09. bis 06.09.2013 im Wahlamt während der Dienststunden eingesehen werden.

 

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