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Causa „Schulkonto Windeck“ – Schulleitung beurlaubt

Windeck – Die Schulleiterin und der stellvertretende Schulleiter der Windecker Gesamtschule wurden heute beurlaubt. Das teilt die Bezirksregierung Köln mit. Aufgrund weiterer Unterlagen, die durch den Schulträger im Laufe der Woche zur Verfügung gestellt worden sind, hat die Bezirksregierung Köln neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Umgang der Schulleitung der Gesamtschule mit dem Schulkonto gewonnen. Diese hätten zu einer Neubewertung der straf- und „dienstrechtlichen Auswirkungen des Handelns der Schulleitung“ in Windeck geführt. Demnach sollen möglicherweise bei einzelnen Buchungs-/Verrechnungsvorgängen Straftaten vorliegen.

Die Bezirksregierung Köln teilt weiter mit, dass sie heute Strafanzeige gegen die Schulleitung bei der Staatsanwaltschaft Bonn gestellt hat. Weiterhin sei intern eine disziplinarrechtliche Prüfung der derzeit bekannten Vorwürfe in die Wege geleitet worden.

Damit der reguläre Schulbetrieb in Windeck auch weiterhin aufrechterhalten werden kann, wird in den kommenden Tagen eine kommissarische Schulleitung durch die Kölner Behörde einberufen. Der Schulbetrieb sei gesichert.

Weitere Entscheidung: Um die Aufarbeitung der Vorgänge bezüglich Schulkontos voranzubringen, ist außerdem eine zusätzliche Lehrkraft eingesetzt worden, die sich ausschließlich um den Aufarbeitungsprozess zwischen Schulträger und Schule kümmern soll. Sowohl kommissarische Schulleitung als auch die Lehrkraft für die Aufarbeitung werden durch Lehrpersonal von anderen Schulen besetzt.

 

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