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Lesen: Elternbeiträge sinken – Verwaltung setzt Ratsbeschluss um
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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Elternbeiträge sinken – Verwaltung setzt Ratsbeschluss um
Bad Honnef

Elternbeiträge sinken – Verwaltung setzt Ratsbeschluss um

Letztes Update: 20.08.2022
Honnef heute
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3 Min Lesezeit
kinder
Bild von StartupStockPhotos auf Pixabay
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Bad Honnef – Die Stadt Bad Honnef passt die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Offenen Ganztagsschulen (OGS) an. Fazit ist, dass die Beiträge bezüglich der Angebote in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in allen Beitragsstufen zum neuen Kindergartenjahr 2020/21 gesenkt werden. Außerdem wird deutlich differenzierter und damit gerechter abgerechnet. Für die Angebote der OGS trifft dies nicht zu, da die Beitragshöhe durch Erlass des Landes NRW weitestgehend vorgegeben wird.

Die notwendige Anpassung der Elternbeitragssatzung, mit der die Novelle des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01. August 2020 umgesetzt wird, wurde jüngst vom Rat der Stadt Bad Honnef verabschiedet.

Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, welches nicht mehr in größere Einkommensstufen eingeteilt wird. Neu ist, dass der zu leistende Elternbeitrag auf Grundlage einer linearen Interpolation berechnet wird. Den Fall, dass die Höhe eines Eltern-Einkommens gerade so eben an der unteren Grenze in der nächsthöheren Berechnungsstufe lag und deshalb auch der Elternbeitrag nach der Berechnung in dieser Stufe zu bezahlen war, gibt es nicht mehr.

So zahlten die Eltern mit einem Jahreseinkommen in Höhe von 65.050 Euro, deren dreijähriges Kind mit 45 Stunden in einer KiTa betreut wird, noch 141 Euro monatlichen Elternbeitrag. Ab dem 01. August 2020 wird diese Familie einen monatlichen Elternbeitrag in Höhe von 116 Euro zahlen. Lediglich zur Orientierung wird in den Beitragstabellen der Satzung das zur Berechnung heranzuziehende Einkommen der Eltern in 5.000-Euro-Schritte unterteilt.

Die die Bad Honnefer Eltern zusätzlich finanziell entlastende, übergreifende Geschwisterkindermäßigung wird beibehalten. Die Eltern zahlen nur für ein Kind, dabei werden die Elternbeiträge für das Förder- und Betreuungsangebot mit dem höheren Betrag festgesetzt und müssen entrichtet werden. Für alle weiteren Geschwisterkinder, gleich ob sie in einer KiTa, der Kindertagespflege oder einer OGS-Einrichtung betreut werden, ist kein Elternbeitrag zu leisten. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Bis-Mittag-Betreuung und das Angebot SIBIplus.

Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben und ein Angebot in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, sind ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Auch hier greift die Geschwisterkindermäßigung: Wird ein Kind in einem durch das Land NRW beitragsbefreiten Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt betreut, wird der Zuschuss, der durch das Land als Ausfallersatzleistung geleistet wird, gemäß KiBiz als Elternbeitrag anerkannt. Auch in dieser Konstellation ist für alle weiteren Geschwisterkinder kein Elternbeitrag zu zahlen.

Die neue Satzung kann hier nachgelesen werden: www.meinbadhonnef.de, unter Bekanntmachungen, 3. Satzung vom 29.06.2020 zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen.

https://meinbadhonnef.de/3-satzung-vom-29-06-2020-zur-aenderung-der-satzung-der-stadt-bad-honnef-ueber-die-erhebung-von-elternbeitraegen-fuer-die-inanspruchnahme-der-kinderta-geseinrichtungen-der-kindertagespflege-und-fuer/

Christine Pfalz

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