Bad Honnef | Das Wahlamt der Stadt Bad Honnef weist darauf hin, dass grundsätzlich auch alle im Ausland lebenden Deutschen auf Antrag an der Europawahl am 25.05.2014 teilnehmen können.
Der Antrag (auf Eintragung in das Wählerverzeichnis) ist spätestens bis zum 04.05.2014 bei derjenigen Gemeinde zu stellen, in welcher die/der Antragstellende vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt mit Hauptwohnung gemeldet war. Die/der Antragstellende erhält sodann zu gegebener Zeit, voraussichtlich ab dem 21.04.2014, einen Wahlschein samt Briefwahlunterlagen übersandt.
Die/der Antragstellende muss den Wahlbrief mit den ausgefüllten Wahlunterlagen anschließend so zeitig zurücksenden, dass sie bis spätestens zum Wahltag am 25.05.2014, 18:00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingehen.
Alle Personen und Firmen, die Familienangehörige, Freundinnen und Freunde oder Mitarbeiter/innen im Ausland haben, werden gebeten, diese auf die Möglichkeit zur Teilnahme an der Europawahl 2014 aufmerksam zu machen. Wegen der längeren Postlaufzeiten im internationalen Postverkehr sollten Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis so früh wie möglich gestellt werden.
Alle Informationen und Formulare zum Wahlrecht für Auslandsdeutsche sind erhältlich über die Internetseite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de (Wahlrecht für Deutsche im Ausland).