Bonn – Im Zuge der Verkehrsberuhigung am Bonner Rheinufer werden als abschließende Maßnahme voraussichtlich ab Anfang März 2023 die Fahrradstraßen im südlichen Abschnitt, zwischen Rheingasse und Zweiter Fährgasse, markiert. Voraussetzung ist eine entsprechende Witterung. Dann wird auch die Einbahnstraßenregelung in der Rheingasse aufgehoben und die ursprüngliche Verkehrsführung wiederhergestellt.
Die Fahrradstraßen werden mit neuem Markierungsstandard umgesetzt: mit ergänzenden Schriftzügen auf der Fahrbahn und durchgängigen roten Randmarkierungen zeigt der Markierungsstandard deutlich, dass Radfahrende in Fahrradstraßen Vorrang haben. Dadurch wird die Sichtbarkeit von Fahrradstraßen erhöht.
„Da wir aufgrund der Rotmarkierungen an den Seitenbereichen auf gesamter Länge hier besonders auf die Griffigkeit achten müssen, verwenden wir hier eine sogenannte Rollplastik. Diese wird dünner aufgetragen als eine normale Rotmarkierung aber erfüllt alle Ansprüche“, erläutert Tiefbauamtsleiter Peter Esch. Die Ausführung soll im März erfolgen.
Auf dem südlichen Abschnitt des Rheinufers wird der Individualverkehr zwischen der Zweiten Fährgasse und der Ersten Fährgasse in Richtung Norden fahren können und wird über die erste Fährgasse auf die Bundesstraße 9 (Adenauerallee) zurückgeführt. Der Individualverkehr von Norden kommend wird zukünftig statt zur Rheingasse bis zur ersten Fährgasse fahren können und wird dann ebenfalls über die erste Fährgasse auf die B9 geleitet. Die Einbahnstraßenregelung in der Rheingasse wird wieder aufgehoben.
Auf dem Abschnitt vom Rosental bis zur Rheingasse ändert sich nichts mehr. Ab Ende des Jahres 2023 soll der gesamte Uferbereich zwischen Zweiter Fährgasse und Rosental in mehreren Bauabschnitten aufgewertet werden.