Bad Honnef | Clemens-Adams-Straße, Menzenberger Straße, Rheingoldweg – auf vielen Gehwegen wackeln seit langem die Betonplatten. Somit ist die Stadt selbst vom Minimum einer barrierefreien Stadt weit entfernt – und vielleicht bald ärmer. Denn bei einem Unfall kann sie haftbar sein.
Seit Anfang des Jahres hat sich durch die Wetterlage die Situation noch einmal verschärft. Immer öfter werden aus dem Stadtgebiet Bad Honnefs beschädigte Verkehrsflächen gemeldet. An vielen Stellen sind auf den Gehwegen schon während der vergangenen Winter Stolperfallen entstanden, die nicht rechtzeitig behoben wurden. Die Stadtverwaltung hat jetzt begonnen, Absperrungen aufzustellen, um auf die Hindernisse und Gefahrenstellen aufmerksam zu machen.
Zeit- und Kostenaufwand für die Reparaturmaßnahmen sind noch nicht kalkulierbar, da das wechselnde Wetter mit den Temperaturunterschieden anhält. Die Schadensregulierung der bisher gesichteten Schäden wird nicht von heute auf morgen erfolgen können. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger um besondere Vorsicht, bis die Sanierung nach der Frostperiode nach und nach erfolgen kann.
Ob es reicht, um Vorsicht zu bitten, ist fraglich. So entschied das OLG Hamburg, dass Städte, in den Menschen auf einem Gehweg über eine drei Zentimeter hochstehende Platte stolpern und sich dabei verletzen, haften (Az.: 14 U 195/04). Der Grenzwert läge bei zwei Zentimetern.
Der Bundesgerichtshof sprach einer Senioren, die auf dem Gehweg an einem zwei Zentimeter tiefen Loch hängenblieb, Schadensersatz wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 Satz 1 GG) zu.
Eile scheint in jedem Fall geboten.