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Grafenwerth: Gericht entscheidet gegen „Hängebeschluss“

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Bad Honnef – Das Verwaltungsgericht Köln hat heute im Streit um die Bebauung der Insel Grafenwerth gegen einen gesonderten, aufschiebenden „Hängebeschluss“ bis zur Entscheidung in etwa vier Wochen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden.

Wie berichtet, hat der BUND gegen den Befreiungsbescheid der unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises für die geplanten Baumaßnahmen auf der Insel Grafenwerth Klage mit aufschiebender Wirkung erhoben hat. Die Stadt Bad Honnef stellte daraufhin einen Antrag auf sofortigen Vollzug, der vom Kreis bestätigt wurde.

Der Rhein-Sieg-Kreis teilt zu dem Beschluss mit, der BUND habe nicht glaubhaft gemacht, dass die Fortsetzung der Bauarbeiten zu schweren Schäden führen würden, die nicht mehr rückgängig zu machen seien. „Es komme entgegen der Auffassung des BUND nicht darauf an, jegliche Veränderung zu verhindern. Entscheidend sei, dass der Naturhaushalt in der Lage sei, seine früheren Funktionen wieder zu übernehmen, wenn sich herausstellen sollte, dass die durchgeführten Maßnahmen wieder rückgängig gemacht werden müssten. Das sei nach Überzeugung des Gerichts der Fall“.

So sei der Boden, auf dem die derzeitigen Erdarbeiten stattfinden, zu einem Großteil künstlich aufgeschüttet worden, so dass diese Arbeiten keinen natürlichen Boden betreffen. In den übrigen Bereichen werde der Oberboden separat zwischengelagert und könne bei Bedarf wieder aufgebracht werden. Auch seien keine unumkehrbaren Schädigungen der Vegetation zu befürchten, denn der Nordteil der Insel Grafenwerth werde von Brennnessel-Beständen dominiert, die sich schnell regenerieren könnten.

Das Gericht kündigte abschließend an, sich um eine Entscheidung im noch laufenden Eilverfahren in den nächsten vier Wochen zu bemühen. Erst dann werde endgültig entschieden, ob die Klage des BUND in der Hauptsache dazu führt, dass die Bauarbeiten bis zu einem finalen Urteil ruhen müssten.

In einer ersten Stellungnahme teilt der BUND heute mit, das Gericht habe sich in seiner Entscheidung nicht zur Erfolgsaussicht der Klage oder des Rechtsschutzantrages geäußert, sondern nur bewertet, dass es der Stadt Bad Honnef zumutbar und möglich sei, ggf. die Rückbaumaßnahmen vorzunehmen und alles wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

Mit dieser Entscheidung steige das Kostenrisiko für die Stadt erheblich an, so der Sprecher des BUND Rhein-Sieg, Achim Baumgartner. Sie müsse nun befürchten, „nicht nur ihre Förderung zu verlieren, sondern auch erhebliche Rückbaukosten tragen zu müssen“. Sie sei weiter an ihre Zusicherung gebunden, keine irreversiblen Schäden anzurichten.

Baumgartner: „Für den Naturhaushalt in der Nordspitze ist diese Entscheidung des Gerichts unbefriedigend, denn anders als von der Antragsgegnerin dargestellt, ist ein Rückbau natürlich nicht schadlos möglich. Insofern bleibt zu hoffen, dass die Stadt ihre Zusicherung gegenüber dem Gericht, keine irreversiblen Schäden anzurichten, ernst nimmt und auf Wegebaumaßnahmen bis zur Entscheidung des Gerichts verzichtet.“

Die Kreisverwaltung begrüßt hingegen diese erste Entscheidung des Gerichts: „Die Ausführungen des Gerichts heben sich wegen ihrer Sachlichkeit von der Dramatik ab, die der BUND zu erzeugen versucht“, so Umweltdezernent Christoph Schwarz.