Bad Honnef – Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP wollten die Bebauung des Außensportgeländes der Gesamtschule St. Josef verhindern. Aus städtebaulichen Gründen wollten sie erreichen, dass die Fläche für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen festgesetzt wird.
Zum dritten Mal stand heute Abend die Entwicklung des Areals auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadt- und Quartiersentwicklung, Planen, Bauen und Digitalisierung. Letztlich ermöglicht nun eine Fristverstreichung den Bau von Wohnungen.
Seit dem 15.12.2021 liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage des Erzbistums vor. Bis zum 23.1.2022 hätten die Fraktionen Zeit gehabt, mit einem entsprechenden Antrag den Prozess in eine andere Richtung zu beeinflussen. Allerdings wurde die Frist nicht eingehalten. Stattdessen sei laut Fabiano Pinto, Geschäftsbereichsleiter Städtebau, heute am frühen Morgen eine Beschlussempfehlung mit Ergänzung per Mail eingegangen, die in Form und Inhalt nicht ausreichend war. Für die Verwaltung habe kein Grund vorgelegen, das Bauvorhaben abzuwenden.
Grüne und SPD zeigten sich verwundert, da sie nichts von einer positiv beschiedenen Bauvoranfrage gewusst hätten. Pinto machte darauf aufmerksam, dass mehrfach das Verfahren in früheren Sitzungen erklärt worden sei.
Das Erzbistum plant drei L-förmige Wohnhäuser, die sich baulich an die Umgebung anpassen sollen. Sie sollen allerdings trotz Dreigeschossigkeit niedriger als die Gründerzeitvillen in der Königin-Sophie-Straße sein.
36 Zwei- bis Fünfzimmerwohnungen sollen entstehen. Das Bistum verspricht „familiengerechten Mietwohnungsbau gemäß den Vorgaben des Projektes Schöpfungsverantwortung“.
Laut Fabiano Pinto hätte man so oder so vom Erzbistum eine andere Nutzung der Fläche nicht erzwingen können. Es hatte im Vorfeld angekündigt, dass die Außensportplatzanlage wegen des Baus der neuen Turnhalle aufgegeben werden solle.
Ein weiterer Sportplatz neben der Schule ist wohl heute nicht mehr gewünscht.
In Zeiten von E-Sport anscheinend auch nicht mehr erforderlich.
Die kommerzielle Nutzung und damit Ausnutzung sämtlicher Fläche steht im Vordergrund.
„Das Bistum verspricht „familiengerechten Mietwohnungsbau gemäß den Vorgaben des Projektes Schöpfungsverantwortung“.
Was bedeutet das?
Ist auch hier §34 BauGB planungsrechtliche Grundlage?
D.h. die Bebauung kann sich (auch kurzfristig noch) an den Nachbargebäuden z.B. der Schule orientieren?
Dreigeschossigkeit ab Höhe des Sportplatzes oder Königin-Sophie-Straße ?
Den Eigentümern und unseren Mitbürgern der wunderschönen Häuser in der Königin-Sophie-Straße kann ich vermutlich nur noch mein Mitgefühl ausdrücken! Aber seien Sie sicher: Der Neubau bekommt zum Ausgleich bestimmt eine Dachbegrünung und eine handvoll Solarzellen aufs Dach.