Bad Honnef. Nach der Datenschutz-Grundverordnung droht nun erneut Ungemach aus Brüssel. Am 20./21. Juni 2018 wird dort über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage und Nachrichtenagenturen abgestimmt. Demnach soll für Links im Internet bezahlt werden.
In Deutschland gibt es das Gesetz bereits seit 2013 und hat außer Kosten bislang nichts gebracht. „Stattdessen wird es zu massiven Kollateralschäden sowie einer Lose-Lose-Situation für alle Betroffenen führen. Dies ist durch die Ansätze für ein solches Recht in Spanien und Deutschland empirisch belegt“, schreiben Dr. Till Kreutzer (IGEL – Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht), Paul Keller (COMMUNIA International Association) und Ruth Coustick-Deal OpenMedia in einem Brandbrief an Axel Voss, Mitglied des Europäischen Parlaments. Voss ist Verhandlungsführer des EU-Parlaments und will das Gesetz sogar noch verschärfen, indem es als „unveräußerliches Recht“ verankert werden soll.
In Deutschland kam das Gesetz auf Druck der großen Verlage zustande. Sie wollen nicht tatenlos zusehen, wie Suchmaschinen wie Google mit Verlinkungen auf ihre Beiträge Geld verdienen. Nun soll per Gesetz dafür bezahlt werden. Andererseits sind Verlage für Werbekunden nur interessant, wenn sie eine große Reichweite erzielen. Das schaffen sie nur mit Hilfe von Suchmaschinen. – In Deutschland erhielt Google nach einem Jahr von den meisten Verlagen eine Gratislizenz. Außerdem: Jeder kann selbst entscheiden, ob z.B. Google seine Beiträge indexieren soll.
Voss tritt auch dafür ein, dass alle Apps und Webseiten, auf denen hochgeladen und veröffentlicht wird, urheberrechtliche Lizenzen für alle Inhalte besorgen müssen. EU-Abgeordnete Julia Reda sieht darin bei Internetplattformen den Zwang zum Einsatz von Zensurmaschinen, zum Beispiel Uploadfiltern. Abgesehen von den vielen technischen Schwierigkeiten stellt sich die Frage, wer diesen Aufwand bezahlt? Kritiker sprechen deshalb bereits von einer „Link-Steuer“.
Schlimmer ist der Gedanke an die Meinungs- und Informationsfreiheit. Denn wenn Links zur freien Presse im Internet nicht mehr (kostenlos) zugänglich sind, haben Autoren von FakeNews freie Hand. Plattformen wie Wikipedia wären in ihrer Existenz bedroht, kleine Onlinemedien würden auf Verlinkungen aus rechtlichen und Kostengründen verzichten. Die Abgeordnete Reda sieht in dem Gesetz denn auch einen unverhohlenen Angriff auf all jene, von denen sich etablierte Verlage bedroht fühlen: Internetplattformen, Startupunternehmen und kleinere, innovativere Konkurrenten.
Wer weiterhin Wert auf ein unzensiertes Internet legt und gegen eine Monopolstellung etablierter Verlage ist, kann hier gegenüber seinem EU-Abgeordneten telefonisch oder schriftlich protestieren. Bad Honnefer können sich gleich an den örtlichen Assistenten von Axel Voss, Sebastian Wolff, wenden.