Bonn – Die Veranstaltung „Jeck im Sunnesching“ am Samstag in der Bonner Rheinaue steht auf der Kippe. Grund ist ein eingeleitetes Eilverfahren durch einen Bürger beim Verwaltungsgericht, der den Lärmschutz nicht gewährleistet sieht.
Nach Auffassung der Stadt ist die Genehmigung der Veranstaltung rechtmäßig erfolgt, da die Zahl der gesetzlich erlaubten Veranstaltungen, die als seltenes Ereignis durchgeführt werden, eingehalten wird.
Nach dem Freizeitlärmerlass des Landes NRW dürfen Kommunen pro Jahr 18 sogenannte „seltene Ereignisse“ mit höheren Lärmgrenzen genehmigen. Ferner gibt der Erlass die Möglichkeit, darüber hinaus Ausnahmen in besonderem öffentlichen Interesse zuzulassen. Dies betrifft in diesem Fall Veranstaltungen in der Bonner Rheinaue, insbesondere auf der großen Blumenwiese, so die Auffassung der Stadt.
Den vorgegebenen Rahmen hat die Stadtverwaltung ihrer Auffassung nach noch nicht ausgeschöpft, teilt sie mit.