Rhein-Sieg-Kreis | „Ab sofort wird die Elterngeldkasse des Rhein-Sieg-Kreises keine neuen Bewilligungen im Rahmen des Betreuungsgeldes mehr aussprechen dürfen“, sagt Sozialdezernent Hermann Allroggen. Diese Vorgehensweise folgt zwingend aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom gestrigen Tage (21.07.2015) – und den Vorgaben des Landesfamilienministeriums.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurden die gesetzlichen Vorschriften für die Bewilligung des Betreuungsgeldes für nichtig erklärt. Nicht der Bund, sondern die Länder seien zuständig für eine derartige gesetzliche Regelung, urteilte das Gericht.
Für die Antragstellerinnen und Antragsteller bedeutet das: Ohne gesetzliche Grundlage – keine Leistung. Beruhigen kann der Rhein-Sieg-Kreis Eltern, die in der Vergangenheit Betreuungsgeld bezogen haben, denn sie müssen das Geld nicht zurückzahlen. Weiterhin geht die Betreuungsgeldkasse davon aus, dass Eltern, die aktuell im laufenden Bezug sind, die Leistung weiterhin ausgezahlt bekommen.
Ob es für Anträge, die zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung bereits gestellt, aber noch nicht entschieden waren, eine Sonderregelung geben wird, ist derzeit noch offen. „Hierzu warten wir auf eine Entscheidung des Bundesfamilienministeriums; solange müssen die Anträge zurückgestellt werden“, so Allroggen weiter. Leider müssen die Antragsteller bis dahin warten.
Betroffene können sich auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/betreuungsgeld über die aktuellen Entwicklungen informieren. (rl)
Zahlen, Daten, Fakten
Seit Beginn des Betreuungsgeldes (01.08.2013) wurden insgesamt 6.032 Anträge bewilligt. Im laufenden Bezug sind ca. 4.500 Eltern.
100 Anträge sind derzeit noch unbearbeitet.