Bad Honnef | Kinder ab einem Jahr haben seit 2013 gesetzlich Anspruch „auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege“. Wenn die Kommunen nicht genügend Plätze zur Verfügung stellen, können Eltern die Mehrkosten einfordern, die bei der Nutzung eines teureren Platzes anfallen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass Eltern grundsätzlich auch Ersatz für entstehenden Verdienstausfall zusteht, wenn ihnen ein solcher aufgrund fehlender Kitaplätze entsteht. Allerdings nur dann, wenn die Kommune schuldhaft oder grob fahrlässig die Kapazitäten zu gering gehalten hat (Az.: III ZR 278/15, 302/15 und 303/15).
In Bad Honnef ist auf Nachfrage kein ähnlicher Fall bekannt. Es stünden genügend Kita-Plätze zur Verfügung, teilt die Stadt mit. Ab 1.8.2017 würde das Platzangebot für U3-Kinder noch einmal um 20 Plätze und für Ü3-Kinder um 30 erhöht.