Rhein-Sieg-Kreis | Einen Kompromiss haben jetzt die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. und der Rhein-Sieg-Kreis hinsichtlich der Erhöhung des Taxitarifs gefunden; einstimmig beschlossen diesen gestern die Mitglieder des Kreistags.
Aufgrund des Mindestlohns, der ab 1. Januar 2015 auch im Taxigewerbe gilt, machten die Unternehmen fehlende Wirtschaftlichkeit geltend. Dem konnten die Fachleute der Kreisverwaltung nach eingehender Prüfung nur eingeschränkt zustimmen, da auf der anderen Seite die seit Oktober 2014 gesunkenen Kraftstoffpreise ins Gewicht fallen.
Eine Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Daten repräsentativ ausgewählter Taxiunternehmen, der anzunehmenden Kostenentwicklung sowie ein Vergleich mit den Taxitarifen umliegender Kreise und kreisfreier Städte ergab folgenden Kompromiss:
Entgegen der Forderung des Verbands, eine Anfahrtsgebühr zu erheben, entfällt diese weiterhin. Die Grundgebühr steigt um 0,50 Cent von 3,00 Euro auf 3,50 Euro. Das Kilometerentgelt steigt um jeweils 0,20 Cent. Es wird werktags in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 1,90 Euro (gefordert: 2,00 Euro) betragen. In den Nachtstunden von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen wird der Kilometer 2,00 Euro (gefordert: 2,10 Euro) kosten.
Auch steigt das Wartezeitenentgelt: bislang betrug es bis zu fünf Minuten Wartezeit entsprechend umgerechnet 26,00 Euro pro Stunde; ab der sechsten Minute 30,00 Euro pro Stunde; nunmehr sind es 32,00 Euro beziehungsweise 37,00 Euro.
Die Änderung des Taxitarifs tritt zum 1. Februar 2015 in Kraft.