Bad Honnef – Es steht die Zeit an, wo in den Gärten, Parkanlagen und Wäldern wieder fleißig durch Menschenhand aufgeräumt wird. Bäume werden gestutzt oder gar gefällt, Hecken fast bis zum Boden niedergeschnitten oder ausgemacht und dies leider auch in der Brutzeit. Oftmals weicht dieses kostbare und Lebensspendende Grün einer Stein-Gabione, einem gepflasterten Weg oder einem Neubau. Zurück bleiben kleine Säugetiere, Vögel und Insekten, die ihre Deckung und ihren Lebensraum wieder ein Stück mehr verloren haben.
Wo sollen sie nun einen rettenden Unterschlupf oder eine sichere Nachtruhe finden? Wo einen Nistplatz finden, um ihren Nachwuchs sicher aufzuziehen?
In den nächsten Tagen und Wochen sind die heimischen Wildtiere auf der intensiven Suche nach geeigneten Brutplätzen in Bäumen, Sträuchern und Hecken. Gerade letztere haben eine wichtige Bedeutung im Natur-Haushalt: Hecken bieten einen natürlichen Lebensraum für zahlreiche nützliche Tiere und bilden zugleich auch ein günstiges Kleinklima im Garten. Sie filtern Staub, Schmutz und Abgase und wirken außerdem lärmdämpfend.
Je mehr unterschiedliche Tierarten sich in einer Hecke angesiedelt haben, umso wichtiger ist es, dass diese möglichst nicht gestört werden. Rotkehlchen, Grasmücke, Zaunkönig, Drossel, Heckenbraunelle, Grünfink und Dompfaff sind beispielsweise Hecken-/Buschbrüter. Der Brutbeginn ist bereits in der ersten Märzhälfte. Einige unserer heimischen Wildvögel brüten zwei bis drei Mal pro Jahr, wobei sich die Brutzeit bis August hinzieht.
Der Tierschutz Siebengebirge appelliert eindringlich: „Bitte helfen Sie den Wildtieren und der Natur. Jede grüne Fläche, jede heimische Wildpflanze zählt und ist sie noch so klein“. Der Verein steht interessierten Menschen, die Fragen zu heimischen Wildpflanzen, Vogelhecken und naturnahen Gärten haben, jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinsmitglied Iris Bambach hat ein fundiertes Grundwissen und gibt unter der Rufnummer 02644 5231 oder per Mail ibambach@t-online.de gerne Auskunft.
Hinweis: Heckenschnittverbot
In der Zeit vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände weder abgeschnitten noch zerstört werden. Das legt auch das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen fest. Kleinere Formschnitte dürfen jedoch ausgeführt werden.
Auch ein Besuch der Vereins-Internetseite lohnt sich immer, denn dort erfahren Tierschutz-interessierte Menschen, was im Verein aktuell passiert, welche Tiere ein Zuhause suchen, welche wichtigen Termine anstehen, wo Hilfe dringend nötig ist: www.tierschutz-siebengebirge.de und www.facebook.com/TierschutzSiebengebirge
Antje Firmenich