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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Mammutbaum: Stadt soll selbst gerichtliche Entscheidung vorgeschlagen haben
Bad HonnefTitel

Mammutbaum: Stadt soll selbst gerichtliche Entscheidung vorgeschlagen haben

Letztes Update: 09.09.2014
Honnef heute
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5 Min Lesezeit
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Bad Honnef | Ein über 100 Jahre alter Mammutbaum auf dem Gelände des Parkkindergartens in Bad Honnef soll gefällt werden. Nach Ansicht des Träger besteht der Verdacht, dass er von einem Pilz befallen ist und durch herabfallende Äste die Gesundheit der Kinder, Erzieher und Eltern gefährdet. Die Stadt vertritt die Auffassung, dass der Baum gesund ist und keine Gefahr darstelle. Honnef heute fragte den Geschäftsführer der Einrichtung, Hansjörg Tamoj: 

Sie führen Klage gegen die Stadt wegen eines Mammutbaum auf dem Gelände des Parkkindergartens. Wie ist der aktuelle Sachstand?

Hansjörg Tamoj: In dem seit April 2014 anhängigen Rechtsstreit hat am 20.08.2014 eine mündliche Verhandlung stattgefunden. In dieser Verhandlung hat das Gericht mitgeteilt, dass es das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zum Zustand des Baumes und seines Gefährdungspotentiales einholen wird und angedeutet, dass es von einer besonderen Gefährdungslage ausgeht, die dazu führen kann, dass der Baum beseitigt werden muss, wenn ein zu hohes Risiko für die Kinder innerhalb des Geländes verbleibt. Es hat sich dabei kritisch zu den Ausführungen des Sachverständigen der Stadt geäußert und angemerkt, dass er nicht ausreichend berücksichtigt habe, dass der Baum in einem Kindergartengelände stehe.

Wir hatten angeboten, dass die Stadt die Verkehrssicherungspflicht für den Baum übernimmt, die nach dem Mietvertrag bei dem Träger ( Mieter) liegt – anders als bei der Zeder. Die Stadt hat sogar angeboten, alle Bäume in die eigene Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen. Da damit das eigentliche Problem, nämlich die Klärung der Gefährdungslage, nicht behoben wäre, haben wir angeregt, zunächst in jedem Fall das Gutachten durch das Gericht einholen zu lassen, weil es unabhängig ist und letztlich auch für die Stadt Aufschluss darüber gibt, ob der Baum tatsächlich krank ist und/oder regelmäßige Pflegemaßnahmen ausreichen. So hat das Gericht nun auch entschieden und ein Gutachten einholen lassen. Danach werden wir uns – je nachdem, wie das Gutachten ausgeht – entweder auf die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht oder die Fällung des Baumes verständigen, wobei wir dann bereit wären, uns an den Kosten zu beteiligen.

Ist es richtig, dass die Stadt den Träger aufgefordert hat, Klage zu erheben?

Hansjörg Tamoj: Zu dem Rechtstreit war es gekommen, weil im Februar nach einer Sanierungsmaßnahme Äste aus dem Baum herabgefallen sind, die sich auch heute noch im Kindergarten befinden. Sie sind über 1 Meter lang und 7 bis 10 Zentimeter dick. Auf unsere Bitte, den Baum sicherheitshalber zu fällen, ist die Stadt nicht eingegangen. Sie hat ein Gutachten vorgelegt, in dem ein Restrisiko beschrieben, aber mit der Bemerkung versehen wurde, Restrisiken gäbe es schließlich auch im Gebäude. Nach mehreren Gesprächen und E-Mails und nachdem wir die zeitweise Sperrung des gesamten Außengeländes verfügt hatten, gab es im April einen Besprechungstermin mit Herrn Vedders, in dessen Verlauf das Haftungsrisiko für alle Beteiligten erörtert wurde. In diesem Gespräch sind Herr Vedders und ich zu dem Ergebnis gelangt, diese Frage durch ein Gericht abschließend klären zu lassen. Herr Vedders hat dabei diesen Weg selbst vorgeschlagen. Weil die Frage nicht länger ungeklärt im Raum stehen bleiben konnte, ist daraufhin im April Klage erhoben worden.

Angenommen, das Gericht würde einer Entfernung zustimmen: Würden Sie eine Fällung als verantwortlicher Geschäftsführer tatsächlich umsetzen oder sehen Sie andere Lösungen?

Hansjörg Tamoj: Die Stadt Bad Honnef ist Eigentümerin des Grundstückes und des Baumes. Sie muss die Fällung durchführen, weshalb auch die Klage notwendig war. Sollte sich herausstellen, dass ein Herunterfallen von solchen Ästen nicht mehr auszuschließen und durch eine angemessene Pflege des Baumes bis zu zwei Mal mal im Jahr vermeidbar ist, müssen wir auf Fällung dieses Baumes bestehen, weil wir ansonsten täglich mit einem erheblichen Risiko im gesamten Außengelände rechnen müssen  – der Baum ist 30 Meter hoch -. Ich gebe zu bedenken, dass wir es hier nicht mit einem Baum in einem Parkgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum zu tun haben, sondern um einen Baum auf einem Kindergartengelände, auf dem die Kinder grundsätzlich vor vorhersehbaren Gefahren vollständig zu schützen sind. Das kann schon den sehr umfangreichen Unfallverhütungsvorschriften entnommen werden, die wir gerade im Zusammenhang mit dem Umbau haben beachten müssen. Für jeden Schaden der eintritt würden die Erzieherinnen, der Träger und die Stadt ansonsten auch strafrechtlich persönlich haften müssen.

Aktuell zeigt sich, dass der Baum eine ungewöhnliche Gelbfärbung einnimmt, vermutlich bildet er erneut Todholz und stößt es ab. Aus unserer Sicht besteht der Verdacht, dass der Baum an einer Pilzerkrankung leidet.

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