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Lesen: Nach Baumgart-Kritik: Landrat Sebastian Schuster fühlt sich diffamiert
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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Rhein-Sieg-Kreis > Nach Baumgart-Kritik: Landrat Sebastian Schuster fühlt sich diffamiert
Rhein-Sieg-Kreis

Nach Baumgart-Kritik: Landrat Sebastian Schuster fühlt sich diffamiert

Letztes Update: 18.02.2021
Honnef heute
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3 Min Lesezeit
Schuster
Landrat Schuster
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Achim Baumgartner
Achim Baumgartner

Rhein-Sieg-Kreis – „Ich verwehre mich ausdrücklich gegen die Vorwürfe von Achim Baumgartner, der mir ein nicht demokratisches Verfahren und einen Wahlbetrug unterstellt“, kommentiert Landrat Sebastian Schuster die aktuellen medialen Äußerungen des Vorstands der BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg zur Wahl des Naturschutzbeirates im vergangenen Dezember. „Die Wahl ist nicht zu beanstanden, zu diesem eindeutigen Ergebnis kommt auch die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung“, so Landrat Schuster weiter in einer Pressmitteilung des RSK.

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 die Mitglieder für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde gewählt. Zugrunde lag dieser Entscheidung ein Beschlussvorschlag, den die Kreisverwaltung aus den Stellungnahmen der vorschlagsberechtigten Vereine und Gruppen formuliert hatte. Gegen diese Beschlussvorlage richtet sich die massive Kritik von Achim Baumgartner.

Laut Kölner Stadtanzeiger hatte die Kreisverwaltung „in ihrer Beschlussvorlage die Vorschlagsliste der Verbände und Vereine, die im Naturschutzbeirat vertreten sind, geändert, wohl ohne besonders darauf hinzuweisen, und die geänderte Namensliste als Anhang beigefügt. Das bezeichnet Baumgartner als ein nicht demokratisches Verfahren und spricht von Wahlbetrug“. Weiter zitiert die Zeitung die Kreisverwaltung: „Nach gründlicher Abwägung war die Verwaltung überzeugt, dass die wichtige Beratungsfunktion des Beirates mit den von ihr vorgeschlagenen Personen am ehesten gewährleistet ist.“

Baumgartner ist als kritischer Naturschützer bekannt und vermutet selbst, man wolle ihn deshalb loswerden.

Für Landrat Sebastian Schuster sei die Anschuldigung des BUND-Sprechers diffamierend und absolut nicht nachvollziehbar: „Die Vorschläge selbst waren dem Beschlussvorschlag alle im Original beigefügt. Für den Kreistag war aus diesem Gesamtpaket klar und transparent erkennbar, dass die Verwaltung aus den Vorschlägen einen konkreten Vorschlag abgeleitet hat. Er hätte auf dieser Basis selbstverständlich die Option gehabt, einen anderslautenden Beschluss zu fassen – wie der Name schon sagt, handelt es sich um einen Beschlussvorschlag.“

Diese Bewertung teile auch laut Kreis die Bezirksregierung Köln, an die sich der BUND NRW gewandt hatte, um die Wahl von aufsichtsrechtlicher Stelle prüfen zu lassen. Deren Einschätzung sei eindeutig. „Die von Ihnen vorzulegende Vorschlagsliste ist dem Kreistag ordnungsgemäß zur Kenntnis gebracht worden. […] Eine Bindung an den Vorschlag hinsichtlich der Priorisierung sieht das Gesetz nicht vor; vielmehr geht aus der Verpflichtung zur Benennung mehrerer Kandidaten gerade hervor, dass dem Kreistag eine freie Wahl zu ermöglichen sein muss“, hieße es in der Antwort an den BUND.

Ebenso eindeutig falle das Fazit aus: „Somit ist die Wahl der Mitglieder für den Naturschutzbeirat im Rhein-Sieg-Kreis vom 01.12.2020 nicht zu beanstanden.“

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Ein Kommentar
  • Achim Baumgartner sagt:
    19. Februar 2021 um 8:37 Uhr

    Manchmal lohnt es, vielleicht mit den Akteuren auch selbst zu sprechen, anstatt von anderen Medien abzuschreiben. Der Landrat hat dargestellt, der Kreistag habe über die veränderte Beschlussvorlage Bescheid gewusst. Das ist inzwischen durch Aussagen betroffener Kreistagsabgeordneter widerlegt, was auch in der hier zitierten Presse zu lesen war. Auf dieser (unwahren) Behauptung des Landrates, alle hätten im Kreistag gewusst, dass hier abweichend zum Vorschlag der Verbände gewählt worden sei, baut u.a. auch die BezReg bei der Beurteilung der Aufsichtsbeschwerde auf. Zugleich hat die BezReg nicht wahrgenommen, dass § 70 Absatz 5 LNatSchG vorschreibt, es sollen Mitglieder aus dem jeweiligen Kreisgebiet gewählt werden. Davon ist die Verwaltung bei Ihrem Vorschlag abgewichen, um Herrn Baumgartner nicht wählen zu wollen. Der BUND NRW hat inzwischen die Beschwerde bei der BezReg Köln erneuert und erweitert.
    Es steht dem Kreistag ohne Frage ausdrücklich zu, sich die Kandidat*innen auszusuchen, die ihm passen, aber eben nicht der Kreisverwaltung. Das Wahlrecht obliegt dem Kreistag, nicht den Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung. Ein wenig Rechtsordnung und Offenheit in den Verfahren wollen wir doch alle hochhalten, hoffe ich. Wer Informationen in Sitzungsanlagen versteckt, sollte sich fragen, ob er zentrale demokratische Grundregeln noch beachtet.

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