Siebengebirge – Die Europäische Union hat die Bundesrepublik Deutschland verklagt, weil sie nicht genügend Flächen für die Einstufung als europaweit geltende Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Flächen gemeldet hat. In diesem Zusammenhang weist der Verschönerungsverein für das Siebengebirge (VVS), darauf hin, dass die einzigartige Kultur- und Naturlandschaft des Siebengebirges schon seit langem als FFH-Fläche geschützt wird. Diese schließt auch das rd. 850 Hektar große Areal zwischen Oelberg und Drachenfels ein, das im Eigentum des VVS steht.
Einen besonderen Impuls für Naturschutz und Artenvielfalt hat der Verein dadurch gegeben, dass er sich vor zehn Jahren in einem Vertrag mit dem Land NRW verpflichtet hat, etwa 530 Hektar seiner Fläche nicht mehr forstlich zu bewirtschaften und damit dieses Waldgebiet allein der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Damit können sich diese Flächen ebenso wie die benachbarten Naturwaldzellen im Besitz des Landesbetriebs Wald und Holz und die Wälder an den Hängen des Petersberges, die in den Besitz der Nordrhein-Westfalen-Stiftung übergegangen sind, zu einem Wildnis-Gebiet mit einer besonderen Artenvielfalt entwickeln. Ziel ist es, den vielen Besucherinnen und Besuchern des Siebengebirges in absehbarere Zeit nahe beieinander die Unterschiede von bewirtschaftetem Wald und der natürlichen Entwicklung überlassenem Wald auf kurzem Weg vor Augen zu führen.
Der VVS sei stolz darauf, als einer der ersten Privatwaldbesitzer in NRW an dieser vorbildlichen Naturschutzarbeit mitzuwirken, teilt er heute mit.