Region – Am kommenden Montag ruft ver.di in Nordrhein-Westfalen Beschäftigte der Nahverkehrsbetriebe ganztägig zum Warnstreik auf. Hintergrund sind die laufenden Verhandlungen zum Tarifvertrag Nahverkehr in NRW mit dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV NW). Auch in der zweiten Verhandlungsrunde, am 9. Oktober in Bochum, war es zu keiner ausreichenden Annäherung gekommen. Die Gewerkschaft erwartet erneut flächendeckende Auswirkungen im Fahrdienst, ruft in einigen Teilen jedoch gezielt nur Beschäftigte im Servicebereich in den Streik.
SWB Bus und Bahn wird am Montag, 19.10.2020, und Dienstag, 20.10.2020, bestreikt. Das teilen die Stadtwerke mit.
Busse und Bahnen werden am Montag, 19.10.2020, und Dienstag, 20.10.2020, ganztägig bis Betriebsende in der Nacht nicht fahren. Am Mittwoch, 21.10.2020, fahren wir ab Betriebsbeginn ca. 3.00 Uhr früh wieder nach regulärem und gewohntem Fahrplan. Die Mobilitätsgarantie findet während des Streiks keine Anwendung.
„Die Kolleginnen und Kollegen fahren an 365 Tage im Jahr Menschen an ihr Ziel, doch die Arbeit wird immer mehr zur Belastung. Trotz Arbeitsverdichtungen durch das steigende Verkehrsaufkommen und daraus resultierend konstant hohen Krankenzahlen kommen die Arbeitgeber bisher nicht auf uns zu. Um die Zukunft des ÖPNVs zu sichern, brauchen wir dringend attraktivere Rahmenbedingungen“, erklärte Peter Büddicker, Landesfachbereichsleiter Verkehr in NRW. „Wir verstehen den Unmut der Bürgerinnen und Bürger, zeitgleich müssen wir jetzt etwas tun, damit Menschen auch in Zukunft mit dem ÖPNV an ihr Ziel kommen.“
ver.di fordert für die rund 30.000 Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr unter anderem deutliche Verbesserungen im Bereich der Arbeitszeitregelungen und der Eingruppierung, von denen insbesondere die Beschäftigten im Fahrdienst (beispielsweise Bus-/Straßenbahnfahrer*innen) betroffen sind. Diese umfassen auch die Forderung zur Abschaffung der Entgeltgruppe 5a, die im Zuge der Restrukturierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Jahr 2010 für das neueingestellte Fahrpersonal eingeführt wurde.
Die Forderungen beinhalten außerdem:
- Eine maximale Dienstlänge im Fahrdienst von 10 statt bisher 12 Stunden und eine Bezahlung von mindestens 8 Stunden
- Die Erhöhung der Ruhezeiten nach Schichtende von 10 auf 11 Stunden
- Den Ausschluss sogenannter „geteilter Dienste“
- Eine Zulage ab dem 1. Tag einer vorübergehenden Vertretung (bisher nach einem Monat)
- Sowie Verbesserungen bei Zeitzuschlägen
Die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr in NRW sind auch von der parallel laufenden Entgeltrunde im öffentlichen Dienst betroffen. Die Tabellenentgelte waren in der Vergangenheit an die Entwicklung im öffentlichen Dienst gekoppelt. ver.di fordert die entsprechende Regelung zur dynamischen Übertragung der Tarifergebnisse fortzuschreiben.
Die Verhandlungen werden am 6./7. November fortgesetzt.