Bonn – Die Bundesstadt Bonn verfolgt weiter den Bau einer rechtsrheinischen Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln und ihrer Verknüpfung mit der rechtsrheinischen Linie 7 und der linksrheinischen Linie 16.
Der Rat der Stadt Bonn beauftragte am 9. Dezember 2021 die Stadtverwaltung, mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Köln als Projektbeteiligten ein Organisationsmodell sowie die Kostenverteilung für die nächsten Schritte abzustimmen.
„Das Projekt hat eine große Bedeutung für die Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Köln/Bonn“, betont Bonns Stadtbaurat Helmut Wiesner: „Mit dieser Linie erhalten rund 60.000 Menschen eine direkte und attraktive Schienenverbindung in die beiden Großstädte. Dies dürfte insbesondere für Pendler*innen von Interesse sein. Es wird zwischen Köln-Sürth und Bonn-Beuel ein Fahrgastaufkommen von 9.000 bis 11.000 Personen pro Tag erwartet.“
Das Projekt soll nach dem Vorbild der bestehenden Stadtbahnlinien 16 und 18 (Rheinufer- und Vorgebirgsbahn) realisiert werden. Dafür soll die bestehende Eisenbahnstrecke der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) zwischen Mondorf und Lülsdorf für den Stadtbahnbetrieb umgebaut und über drei neue Lückenschlüsse mit dem Kölner und Bonner Stadtbahnnetz verbunden werden. Für die Einbindung in das Kölner Netz sind sowohl eine neue Rheinbrücke als auch ein Anschluss an die rechtsrheinische Stadtbahnlinie 7 vorgesehen. Hier ist eine Verlängerung zwischen Köln-Zündorf und Köln Langel geplant. Die Gesamtlänge der neu zu befahrenden Streckenabschnitte liegt bei ca. 21,3 km.
Das weitere Vorgehen
Ziel der Projektbeteiligten ist es, Anfang des Jahres 2022 die Entwurfs- und Genehmigungsplanung aufzunehmen und begleitende Fachgutachten zu vergeben. Hier ist dann auch zu prüfen, wie die zukünftige Stadtbahn betrieben wird. Hierzu muss die Aufstellung eines Betriebskonzeptes vorgenommen werden und der zeitliche Vorlauf für die Beschaffung der notwendigen Fahrzeuge und der notwendige Ausbau von Betriebshöfen und Infrastruktur geprüft werden. Daran wird sich das Planfeststellungsverfahren anschließen. Voraussetzung dafür sind entsprechende Beschlüsse aller betroffenen Gebietskörperschaften im ersten Halbjahr 2022.