Bad Honnef – Für das Gelände des heutigen Bahnhofs Bad Honnef zeichnet sich eine grundlegende städtebauliche Neuordnung ab. Die Stadtverwaltung schlägt vor, einen neuen Bebauungsplan für das Gebiet rund um den bisherigen Bahnhof und den angrenzenden Park-and-Ride-Platz aufzustellen. Grundlage ist die geplante Verlagerung des Bahn-Haltepunktes, die voraussichtlich Ende 2026 umgesetzt wird.
Was ist geplant?
Mit dem Bebauungsplan Nr. 1-158 „Ehemaliger Bahnhof Bad Honnef“ soll die zukünftige Nutzung des frei werdenden Areals gesteuert werden. Der Bereich umfasst das bisherige Bahnhofsgebäude an der August-Lepper-Straße sowie angrenzende Verkehrsflächen und den heutigen P&R-Parkplatz.
Die Stadt will damit verhindern, dass sich das Gebiet nach dem Wegfall der Bahnnutzung ungeordnet entwickelt. Stattdessen soll eine klare städtebauliche Struktur entstehen.
Welche Nutzungen sind vorgesehen?
Nach den Plänen der Verwaltung soll das Gebiet künftig vor allem gewerblich genutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel:
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Dienstleistungs- und Geschäftsnutzungen
- Gewerbebetriebe
- vereinzelt auch kulturelle, soziale oder sportliche Einrichtungen
Wohnen ist dagegen nach aktuellem Stand ausgeschlossen. Begründet wird dies mit der hohen Lärmbelastung durch Bahnstrecke und Bundesstraße.
Auch zentrenrelevanter Einzelhandel soll ausgeschlossen werden, um das Stadtzentrum nicht zu schwächen.
Hintergrund: Verlegung des Bahnhofs
Der Anlass für die Planungen ist die Verlagerung des Bahnhaltepunkts von der August-Lepper-Straße an den neuen Mobilitätsknoten an der Rheinpromenade (Endhaltestelle der Stadtbahnlinie 66). Dort sollen künftig Bus, Bahn und Parkmöglichkeiten besser verknüpft werden.
Dadurch verliert der bisherige Bahnhof seine zentrale Funktion als Verkehrsknotenpunkt.
Warum ein neuer Plan nötig ist
Ein früherer Bebauungsplan aus dem Jahr 2006 wurde zwar beschlossen, jedoch nie rechtskräftig. Daher gibt es für das Gebiet bislang kein gültiges Planungsrecht.
Ohne neuen Bebauungsplan würde sich die zukünftige Nutzung lediglich nach dem sogenannten „Einfügegebot“ im unbeplanten Innenbereich richten – aus Sicht der Stadt zu unsicher für eine gezielte Entwicklung.
Nächste Schritte
Mit dem Aufstellungsbeschluss kann die Stadt nun Planungsinstrumente nutzen, um mögliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Parallel soll geprüft werden, ob der alte Bebauungsplan endgültig aufgehoben wird.
Die Stadt kündigt an, die weitere Entwicklung gemeinsam mit Eigentümern, Deutsche Bahn und Fördermittelgebern abzustimmen.
Planungsausschuss – 09.06.2026 – 18:00 Uhr – Ratssaal










