Bad Honnef. Obwohl der Rhein-Sieg-Kreis bereits im Mai auf die seit dem 1. Juni geltenden Einschränkungen bei der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern hingewiesen hatte, scheint die Regelung nach Beobachtungen vor Ort nicht überall bekannt zu sein. Insbesondere am Ohbach in Bad Honnef ist zwischen der Linzer Straße und dem Rhein ein deutlich sinkender Wasserstand zu beobachten.
Nach Angaben des Rhein-Sieg-Kreises sind die anhaltend geringen Niederschläge ein wesentlicher Grund für die angespannte Situation. Bereits im April 2026 seien in Nordrhein-Westfalen mit durchschnittlich rund 26 Millimetern Niederschlag weniger als die Hälfte des langjährigen Mittelwertes gefallen. Dies habe insbesondere bei kleineren Gewässern zu niedrigen Wasserständen geführt. Auch die aktuelle Wetterlage lasse kurzfristig keine nennenswerten Zuflüsse erwarten.
Der Kreis weist darauf hin, dass solche Phasen mit geringer Wasserführung in den vergangenen Jahren insbesondere während der Sommermonate häufiger aufgetreten seien. Vor dem Hintergrund des Klimawandels sei zudem damit zu rechnen, dass extreme Trockenperioden künftig häufiger und länger andauern werden.
Nach Angaben der Kreisverwaltung nutzen manche Anliegerinnen und Anlieger Gewässer zur Bewässerung ihrer Gärten oder zum Auffüllen von Teichen. Gerade in Trockenzeiten könne dies jedoch erhebliche ökologische Folgen haben. Durch zusätzliche Wasserentnahmen würden Lebensräume von Kleinstlebewesen an der Gewässersohle beeinträchtigt, während Fische aufgrund des sinkenden Sauerstoffgehalts in Bedrängnis geraten könnten.
„Aufgrund dieser negativen Auswirkungen auf die Gewässerökologie sind Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen in den Sommermonaten nicht mehr vertretbar“, wird Umweltdezernent Tim Hahlen in einer Mitteilung des Rhein-Sieg-Kreises zitiert.
Bereits im Juli 2023 hatte der Rhein-Sieg-Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern in der Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres untersagt. Ausgenommen ist lediglich die Wasserentnahme zur Versorgung von Nutztieren. Auch hier empfiehlt die Kreisverwaltung jedoch, alternative Möglichkeiten wie die Nutzung von Grundwasser, Trinkwasser oder gespeicherten Niederschlägen zu prüfen.
Um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, kündigt das Amt für Umwelt- und Naturschutz verstärkte Kontrollen während der Sommermonate an. Verstöße, etwa durch das Aufstauen von Gewässern mittels Brettern oder durch unerlaubte Wasserentnahmen mit Pumpen, können als Ordnungswidrigkeit mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.
Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung sowie aktuelle Daten zur Gewässergüte und zu Wasserständen im Rhein-Sieg-Kreis sind über die Internetseiten des Rhein-Sieg-Kreises und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen abrufbar.









