Bad Honnef. Am 12. September 2026 findet der bundesweite Aktionstag RhineCleanUp statt. Gemeinsam sollen die Ufer des Rheins von Müll befreit werden. Doch das aktuelle Niedrigwasser legt nicht nur jede Menge Unrat frei, sondern auch Dinge, die dort besser verborgen geblieben wären: Büromöbel, Autowracks, Rundfunkgeräte – und Weltkriegsmunition.
In Bonn wurde deshalb eindringlich davor gewarnt, die unbefestigten und trockenen Bereiche des Flussbettes zu betreten. Auch beim vorgezogenen RhineCleanUp in Bad Honnef wurde Munition gefunden, wenn auch in geringer Menge. Das mag auf den ersten Blick undramatisch erscheinen. Doch gerade bei Kampfmitteln gilt: Auch einzelne Funde können eine erhebliche Gefahr darstellen.
Honnef heute hat deshalb nicht nur bei der Stadt Bad Honnef, sondern auch bei der Bezirksregierung Düsseldorf, in deren Zuständigkeitsbereich der Kampfmittelbeseitigungsdienst angesiedelt ist, nachgefragt: Welche Gefahren gehen von den freigelegten Bereichen aus? Was sollte man auf keinen Fall tun? Und worauf müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des RhineCleanUp am 12. September achten?
Honnef heute: Wie groß ist grundsätzlich die Gefahr, dass bei einer Müllsammelaktion an Rhein und Rheinarmen ein Gegenstand aus dem Zweiten Weltkrieg fälschlicherweise als gewöhnlicher Schrott erkannt und angefasst oder bewegt wird? Gibt es typische Kampfmittel, die für Laien besonders schwer zu erkennen sind?
Bezirksregierung Düsseldorf: In Prozentangaben ist dies nicht zu fassen, aber grundsätzlich kann man die Möglichkeit, ein Kampfmittel zu finden, das durch Strömungen und/oder Niedrigwasser auf dem Trockenen liegt und damit zugänglich ist, nie ausschließen. Für Laien ist es kaum möglich, ein Kampfmittel von einem anderen Gegenstand zu unterscheiden, zumal auch Fragmente von Waffen oder Munition als Kampfmittel zählen. Von Kampfmitteln kann immer eine Gefahr ausgehen.
Wie gefährlich können alte Kampfmittel nach mehr als 80 Jahren noch sein? Insbesondere: Kann bereits das Aufheben, Bewegen oder Herausziehen eines stark verrosteten Gegenstands aus Schlamm oder Wasser eine Explosion auslösen?
Grundsätzlich gilt bei Kampfmitteln gleich welcher Art, dass durch unsachgemäße Handhabung eine tödliche Gefahr von ihnen ausgehen kann. So sind Kampfmittelfunde mit Phosphoranhaftungen äußerst gefährlich. Selbst geringste Mengen an Phosphoranhaftungen können sich an der Luft selbst entzünden. Ob von vorgefundenen Kampfmitteln eine Gefahr ausgeht, können nur die Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) bewerten.
Ist es aus Sicht des KBD grundsätzlich vertretbar, dass ungeschulte freiwillige Helfer – darunter auch Kinder – an Uferbereichen mit möglicher Kampfmittelbelastung Müll sammeln? Oder wären dort aus fachlicher Sicht zusätzliche Schutzmaßnahmen beziehungsweise Einschränkungen erforderlich?
Die Zugänglichkeit eines Geländes wird durch ein verbindliches Regelwerk (privat, öffentlich, Natur- oder Landschaftsschutz etc) definiert. Ob temporär darüberhinausgehende Regelungen zum Schutz der von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren zu treffen sind, entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde.
Welche Vorgehensweise empfiehlt der KBD für organisierte Müllsammelaktionen in Bereichen, in denen Kampfmittelfunde nicht ausgeschlossen werden können? Reicht eine Unterweisung der Teilnehmer aus, oder sollte beispielsweise eine vorherige Überprüfung beziehungsweise Freigabe besonders gefährdeter Bereiche erfolgen?
Der KBD rät zur Vorsicht im Umgang mit allen nicht identifizierbaren Gegenständen und empfiehlt die genannten Vorsichtsmaßnahmen. Eine Unterweisung der Teilnehmenden einer Müll-Sammelaktion ist gewiss in jeder Hinsicht sinnvoll. Eine Überprüfung geschweige denn eine Freigabe eines „gefährdeten Bereichs“ durch den KBD ist nicht möglich. Eine Freigabe eines gefährdeten Bereichs würde bedeuten, dass der KBD diesen Bereich vollständig absucht und sicherstellt, dass sich an der Oberfläche und im Boden keine Kampfmittel mehr befinden. Dies würde bedeuten, dass sich in diesen Bereich dann auch nur noch Kunststoff-Müll oder organischer Müll befinden könnte. Alle Objekte, die Eisen/Stahl enthalten (hierzu gehört auch Ziegel-Schutt) wären dann durch den KBD bereits entfernt. Dieses Ergebnis wäre auch nicht dauerhaft, da durch die Strömung wieder Müll und auch wieder Kampfmittel angeschwemmt werden.
Wie sollte sich ein Helfer verhalten, wenn er einen Gegenstand findet, bei dem er nicht sicher sagen kann, ob es sich um ein Kampfmittel handelt? Ist die Empfehlung grundsätzlich: nicht anfassen, nicht bewegen, Abstand halten und Polizei beziehungsweise Ordnungsbehörde verständigen – und sollte genau dieses Verhalten bei solchen Aktionen noch stärker vermittelt werden?
Ja – und bitte zusätzlich darauf achten, dass bis zum Eintreffen der Ordnungsbehörde oder Polizei keine anderen Personen diese Objekte anfassen/ bewegen. Welche Überschrift würdest Du wählen?










