Bad Honnef. Eine im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Mobilitätsknoten Bad Honnef eingereichte Bürgerstellungnahme beschäftigt nun möglicherweise die Strafverfolgungsbehörden. Während der Sitzung des Planungsausschusses am Dienstagabend kündigte der Grünen-Politiker Joachim Langbein an, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Anlass ist eine Passage in einer Stellungnahme, in der ein Vergleich zwischen der heutigen Klimapolitik und dem Nationalsozialismus gezogen wird.
Die umstrittene Äußerung findet sich in den öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 1-155 „Mobilitätsknoten Bad Honnef – Teilbereich Westende Girardetallee/B42“. Dort heißt es wörtlich: „Was bei denen CO2 ist, war bei den Nazis der Antisemitismus.“
Langbein reagierte im Ausschuss sichtbar erschüttert auf die Formulierung. Nach seiner Auffassung könnte der Vergleich den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Da Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern im Verfahren anonymisiert veröffentlicht werden, richtet sich die Anzeige gegen Unbekannt. Gleichzeitig forderte er die Stadtverwaltung auf, ebenfalls Strafanzeige zu erstatten.
Ausschussvorsitzender Folkert Milch (CDU) bezeichnete den Vergleich als nicht akzeptabel. Weitere Reaktionen aus den Fraktionen gab es zu dem Vorgang nicht.
Die Stadtverwaltung hatte die Stellungnahme unverändert in die Sitzungsunterlagen aufgenommen. Auf Nachfrage erklärte die Stadt, dass Eingaben im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens grundsätzlich vollständig und unverfälscht dokumentiert werden müssten. Nur so könnten die politischen Entscheidungsträger die vorgebrachten Argumente in ihrer ursprünglichen Form zur Kenntnis nehmen und im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Abwägung bewerten.
Zugleich stellte die Verwaltung klar, dass die Veröffentlichung nicht bedeute, dass sich die Stadt die Inhalte zu eigen mache. Die Stellungnahme sei ausschließlich als Bestandteil des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens dokumentiert worden. Weiter: „Die Stadt Bad Honnef steht für einen respektvollen und diskriminierungsfreien Umgang. Antisemitische oder menschenverachtende Äußerungen entsprechen nicht den Werten der Stadt.“
In der Stellungnahme selbst wird der Stadtverwaltung unter anderem eine angebliche „totale Gegnerschaft gegen Kraftfahrzeuge“ vorgeworfen. Zudem ist von einer „Diskriminierung der Autofahrer“ die Rede. Die Verkehrs- und Klimapolitik der Stadt wird scharf kritisiert.
Ob der beanstandete Vergleich tatsächlich strafrechtlich relevant ist, müssen nun gegebenenfalls die Ermittlungsbehörden prüfen. Deutsche Gerichte haben sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit Vergleichen befasst, die aktuelle politische oder gesellschaftliche Konflikte mit der Verfolgung der Juden im Nationalsozialismus gleichsetzen.
Für Aufsehen sorgte unter anderem ein Verfahren gegen den Grünen-Politiker Bernd Schreyer aus Bayern. Dieser hatte in einem Beitrag in sozialen Netzwerken die Anfeindungen gegen die Grünen mit der Verfolgung der Juden im Nationalsozialismus verglichen. Die Justiz wertete den Beitrag als Verharmlosung des Holocausts. Das zuständige Gericht sah darin den Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch erfüllt. Einen Widerspruch wies das Bayerische Oberlandesgericht Mitte 2025 zurück. Schreyer kündigte eine Verfassungsbeschwerde an.
Ob die nun in Bad Honnef veröffentlichte Stellungnahme rechtlich vergleichbar zu bewerten ist, bleibt offen. Die Bewertung dürfte maßgeblich davon abhängen, wie Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls Gerichte die konkrete Formulierung und ihren Kontext einordnen.











