Rhein-Sieg-Kreis | Ende 2013 lebten insgesamt 18.099 pflegebedürftige Menschen im Kreisgebiet. Drei Viertel von ihnen wurden zu Hause – durch Angehörige oder durch ambulante Dienste – gepflegt. Ein Viertel wurde in stationären Einrichtungen versorgt.
In Zukunft wird der Pflegebedarf der älteren Wohnbevölkerung aber noch weiter zunehmen. „Nach den Ergebnissen der Pflegeplanung wird die Anzahl der 80-Jährigen und Älteren bis ins Jahr 2040 kreisweit um 103 Prozent ansteigen. Erfahrungsgemäß ergibt sich in dieser Altersgruppe der größte Hilfe- und Pflegebedarf“, erläutert Stephan Liermann, Leiter des Kreissozialamtes, ein Ergebnis der aktuellen Pflegeplanung 2015 für den Rhein-Sieg-Kreis, die jetzt den Mitgliedern des Ausschusses Soziales, Gleichstellung und Integration in der jüngsten Sitzung vorgestellt wurde.
Ein vorrangiges Ziel der Pflegeplanung bleibt die Stärkung der häuslichen Pflege. Schließlich möchten die meisten Menschen auch bei Hilfebedürftigkeit in ihrem gewohnten häuslichem Umfeld bleiben, was sich mit dem gesetzlich verankerten Grundsatz „ambulant vor stationär“ deckt. Besonderen Wert wurde in der Pflegeplanung darauf gelegt, Bedarfe auch kleinräumig auf Ebene der Städte und Gemeinden aufzuzeigen. So werden gut ausgerichtete Sozialräume und Infrastrukturen – insbesondere in den Bereichen Wohnen und Wohnumfeld, Gesundheit und Pflege, bürgerschaftliches Engagement und Beratung, gebraucht. In seinen Empfehlungen zeigt der Pflegeplan Maßnahmen auf, die notwendig sein werden, um auch zukünftig eine angemessene Versorgungsstruktur für pflegebedürftige Menschen im Rhein-Sieg-Kreis sicherzustellen. Ebenso werden die Akteure, die für diese langfristigen Projekte und Prozesse zusammen arbeiten sollten, benannt.
Zahlreiche Maßnahmeempfehlungen der vergangenen Pflegeplanung wurden bereits umgesetzt. Beispielsweise tragen die Koordinierungsstelle für pflegerische Versorgung im Sozialamt des Rhein-Sieg-Kreises und die Koordinierungsstelle für die gerontopsychiatrische Versorgung im Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises dafür Sorge, dass die Versorgungsinfrastruktur mit den vor Ort Tätigen fortentwickelt wird. Des Weiteren wird mit dem Modellprojekt „Mitten im Leben 1 und 2“ (MiL) durch kivi e.V. kleinräumige Ansätze in je einem ländlichen Ortsteil der Kommunen Eitorf, Hennef, Windeck, Ruppichteroth, Neunkirchen-Seelscheid und Much verfolgt. Mittel- und langfristige Empfehlungen betreffen die Stärkung der häuslichen Versorgungsstruktur, die Sicherstellung der häuslichen Versorgungsstruktur sowie die Sicherstellung der Wohnversorgung in Neuen Wohnformen.
Wer sich für den Pflegeplan 2015 interessiert kann das 92 Seiten umfassende Dokument auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises einsehen oder herunterladen: www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/soziales/senioren/.
Die Pflegeplanung 2015 ist die achte Fortschreibung der nach Alten- und Pflegegesetz NRW vorgeschriebenen Pflegeplanung für den Rhein-Sieg-Kreis, erstellt vom Kreissozialamt unter Mitwirkung des Gesundheitsamtes sowie der Mitglieder der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege. Sie wird alle zwei Jahre erstellt und dient • der Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot an ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen im Rhein-Sieg-Kreis • der Feststellung, ob für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot zur Verfügung gestellt wird • der Klärung der Frage, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung der Angebote für pflegebedürftige Menschen im Rhein-Sieg-Kreis erforderlich sind.
Wesentliche Aufgaben der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege nach § 8 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) Mitwirkung bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote. Hierzu gehören insbesondere
1. die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung
2. die Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen,
3. die Beratung stadt- beziehungsweise kreisübergreifender Gestaltungsnotwendig-keiten im Zusammenwirken mit den Kommunen,
4. die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige,
5. die Beteiligung der Gruppen nach § 3 Abs. 1 (Träger/innen der Angebote nach dem APG z.B. Kommunen, LVR, Pflegekassen, Wohlfahrtsträger etc.) an Fragen der künftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen,
6. die Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements und
7. die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrich-tungen und, soweit die Kommune nicht von der Möglichkeit des § 11 Abs. 7 APG NRW Gebrauch macht, einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung.
Die KKAP tagt in der Regel zweimal jährlich. Die Geschäftsstelle ist bei der Koordinierungsstelle Pflege im Kreissozialamt angesiedelt. www.rhein-sieg-kreis.de. (hei)