Köln – Heute Mittag hat das Verwaltungsgericht Köln dem Eilantrag des Versammlungsanmelders für die pro-palästinensische Versammlung auf dem Heumarkt stattgegeben. Polizeipräsident Falk Schnabel erklärt hierzu:“ Ich habe in der Verbotsverfügung an den Versammlungsanmelder meine Gefahrenprognose deutlich gemacht. In der vom Gericht erbetenen Stellungnahme haben wir unsere Sicht erneut untermauert. Der zuständige Richter hat dem Eilantrag stattgegeben. Wir werden uns der nun bestehenden Einsatzherausforderung stellen. Ich rufe alle Versammlungsteilnehmer zur Besonnenheit auf. Machen Sie friedlich von ihrem verfassungsrechtlich verbrieften Versammlungsrecht Gebrauch und halten Sie sich an die verfügten Auflagen. Die Einsatzkräfte werden sehr genau darauf achten und bei Missachtungen konsequent einschreiten.“ (kk)
Pro-palästinensische Versammlung darf stattfinden
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