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Lesen: Rechtsrheinische Seilbahnverlängerung nach Ramersdorf/„Om Berg“
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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Bonn > Rechtsrheinische Seilbahnverlängerung nach Ramersdorf/„Om Berg“
Bonn

Rechtsrheinische Seilbahnverlängerung nach Ramersdorf/„Om Berg“

Letztes Update: 12.07.2024
Honnef heute
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4 Min Lesezeit
seilbahn
Symbolfoto
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Bonn – Bereits seit einer Machbarkeitsstudie im Jahr 2017 steht der Trassenverlauf der geplanten Bonner Seilbahn überwiegend fest: Sie soll vom Venusberg über den Loki-Schmidt-Platz, den DB-Halt „UN Campus“ und die Rheinaue führen, den Rhein überqueren und am künftigen S 13-Haltepunkt „Schießbergweg“ enden.

Übersicht
  • Variante A: Seilbahn vom Schießbergweg zur Stadtbahnhaltestelle Ramersdorf
  • Variante B: Seilbahn vom Schießbergweg über die Stadtbahnhaltestelle Ramersdorf zu den Siedlungsgebieten „Om Berg“
  • Variante C: Seilbahn vom Schießbergweg direkt zu den Siedlungsgebieten „Om Berg“
  • Gutachten mit Vorlage veröffentlicht
  • Das weitere Vorgehen
  • Das Projekt Seilbahn

Die Bezirksvertretung Beuel hat die Stadtverwaltung darüber hinaus beauftragt zu prüfen, ob die Seilbahn rechtsrheinisch verlängert werden kann. Die Verwaltung hat wiederum zwei externe Büros mit dieser Untersuchung beauftragt und stellt nun die Ergebnisse vor.

Für eine mögliche Verlängerung oder Erweiterung der Seilbahn wurden drei verschiedene Varianten geprüft:

A: Seilbahn vom Schießbergweg zur Stadtbahnhaltestelle Ramersdorf
B: Seilbahn vom Schießbergweg über die Stadtbahnhaltestelle Ramersdorf zu den Siedlungsgebieten „Om Berg“
C: Seilbahn vom Schießbergweg direkt zu den Siedlungsgebieten „Om Berg“

Die Untersuchung umfasst die technische Umsetzbarkeit und die Genehmigungsfähigkeit. Sie hat ergeben, dass aus unterschiedlichen Gründen alle drei Varianten nicht realisierbar sind. Im Folgenden sind die Gründe für die fehlende Umsetzbarkeit erläutert.

Variante A: Seilbahn vom Schießbergweg zur Stadtbahnhaltestelle Ramersdorf

Die Variante (als Pendelbahn) ist hinsichtlich der Technik und der Genehmigung möglich. Die Gegenüberstellung von Nutzen und Kosten ergibt aber, dass diese Variante gesamtwirtschaftlich nicht sinnvoll und damit nicht förderwürdig ist.

Variante B: Seilbahn vom Schießbergweg über die Stadtbahnhaltestelle Ramersdorf zu den Siedlungsgebieten „Om Berg“

Für den Abschnitt vom Schießbergweg bis Ramersdorf gilt das in Variante A erläuterte – sie wäre technisch möglich und genehmigungsfähig, aber wirtschaftlich nicht tragfähig. Der Abschnitt von Ramersdorf bis „Om Berg“ ist separat zu betrachten: Eine Seilbahn wäre in diesem Abschnitt technisch umsetzbar. Sie ist aber kaum genehmigungsfähig, weil private Grundstücke überflogen werden müssten und in naturräumlich geschützte Gebiete eingegriffen werden müsste. Darüber hinaus hat die grobe Abschätzung der Gegenüberstellung von Nutzen und Kosten ergeben, dass kein gesamtwirtschaftlicher Nutzen und keine Förderfähigkeit gegeben wären.

Variante C: Seilbahn vom Schießbergweg direkt zu den Siedlungsgebieten „Om Berg“

Die Variante ist technisch nicht umsetzbar, weil Flächen für Seilbahnstützen in Ramersdorf fehlen. Hinzu kommt, dass eine Genehmigung schwierig ist, weil wie in Variante B private Grundstücke überflogen werden müssten und in naturräumlich geschützte Gebiete eingegriffen werden müsste.

Insgesamt kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Seilbahn in ihrem ursprünglichen Rahmen weitergeplant, aber nicht verlängert werden kann. Die geplante Stammstrecke vom Venusberg bis zum Schießbergweg ist nicht nur technisch realisierbar und genehmigungsfähig, sondern hat auch bereits eine Standardisierte Bewertung durchlaufen und einen hohen Nutzen-Kosten-Faktor von 1,6 erzielt. Das bedeutet, dass jedem investierten Euro ein volkswirtschaftlicher Nutzen von 1,60 Euro gegenübersteht, wenn die Seilbahn fertig ist.

Gutachten mit Vorlage veröffentlicht

Die Stadtverwaltung hat das Gutachten zur „Rechtsrheinischen Seilbahnverlängerung „Om Berg“ zusammen mit einer Mitteilungsvorlage hier veröffentlicht.

Das weitere Vorgehen

Derzeit laufen diverse Abstimmungen mit Trägern öffentlicher Belange und Behörden. Parallel werden verschiedene Vorgutachten und Planungsleistungen beauftragt und durchgeführt, etwa in Bezug auf Naturschutz, Baugrund und Geologie, Wind, Schall oder Hydrologie. Im Anschluss daran soll eine sogenannte funktionale Ausschreibung erfolgen und ein Seilbahnhersteller beauftragt werden. Es folgt ein Planfeststellungsverfahren und schließlich der Bau der Seilbahn, der eine vergleichsweise kurze Zeit in Anspruch nehmen wird. Wenn alles nach Plan läuft, können die Bonner*innen dann noch vor dem Jahr 2030 in ihrer neuen Seilbahn über den Rhein schweben.

Das Projekt Seilbahn

Die Seilbahn in Bonn – vom linksrheinischen Venusberg über den Rhein bis ins rechtsrheinische Beuel – wäre die erste urbane, in den Öffentlichen Nahverkehr eingebundene Seilbahn in Deutschland, die mit einem normalen Nahverkehrsticket wie dem Deutschlandticket genutzt werden kann. Das Projekt wird gemeinsam von der Stadt Bonn und den Stadtwerken Bonn gesteuert.

Umfangreiche Informationen hat die Stadtverwaltung im Internet unter www.bonn.de/seilbahn veröffentlicht.

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