Kommentar: Anmerkungen zu Frau Ihrigs Beitrag vom 29.12 2018
Bad Honnef w i r d sich deutlich verjüngen, nämlich allein dadurch, dass seine gern zitierte, zahlenmäßig starke überalterte Bevölkerung aus natürlichen Gründen in absehbarer Zukunft beträchtlichen Wohnraum freimachen wird. Landrat Schuster und Rheinbachs BM Raetz, Sprecher der Kreis-Bürgermeister, weisen in ihren Beiträgen zur Stadtentwicklung u.a. auch auf diese natürliche Fluktuation durch Kleinersetzen, Übersiedlung ins Altenheim usw.hin.
Von moderatem Wachstum kann wirklich keine Rede sein, wenn eine solche Fläche wie der nördliche Stadtgarten einer Bebauung zugeführt wird.
Die Stadt kann sehr wohl auf privatem Gelände bezahlbaren bzw. sozial geförderten Wohnraum betreiben, siehe Rederscheider Weg.
Die Rhöndorfer Schule ist seit über 40 Jahren von der Schließung bedroht. Als deren Konkretisierung diskutiert wurde, habe ich mich 1971 vorsorglich nach Selhof versetzen lassen. Die Situation ist also nicht neu, die Schule existiert bis auf den heutigen Tag.
In dem Zusammenhang bleibt festzuhalten, dass der Schulweg vom nördlichen Stadtgarten zur Löwenburgschule deutlich kürzer ist als der nach Rhöndorf. Die Parole „Kurze Beine-kurze Wege!“ des BM greift hier also nicht.
Die Bekanntmachung des BM vom 02.07.2018 sagt alles andere aus als einen ergebnisoffenen Planungsprozess:“Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB aufgestellt.“
Eine Lärmprüfung erübrigt sich allerdings: Von der Belastung kann sich jeder selbst überzeugen. Güterzüge dröhnen oft im 5-Minuten-Takt -auch nachts- vorbei, bei Westwindlage deutlich wahrnehmbar auch die der anderen Rheinseite. Lärmschutz durch mehrreihigen Häuserbau könnte uns Anliegern daher höchst willkommen sein. Entgegen des uns immer wieder unterstellten Eigennutzes geht es uns jedoch um die Bewahrung städtischen Grünlandes aus den bekannten Gründen und um den Stopp großflächiger Bodenversiegelung.
Elke Schiffers