Rhein-Sieg-Kreis | Lange Zeit war die durch eine Milbe verursachte Erkrankung „Krätze“ aus dem Bewusstsein der Gesellschaft geraten. Doch seit geraumer Zeit ist ein Anstieg dieser Erkrankung in Europa und in Deutschland zu verzeichnen. Auch im Rhein-Sieg-Kreis wurden bis Oktober 2017 schon 148 Fälle gemeldet, während im gesamten Jahr 2016 114 Krätze-Fälle dem Kreisgesundheitsamt gemeldet worden waren.
Eine Ursache des Fallanstiegs kann ebenfalls in der seit Juli 2017 bundesweit geltenden Meldepflicht liegen. Diese betrifft allerdings nicht Privatpersonen, sondern Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen sowie Senioren- und Pflegeheime. Bis Oktober 2017 wurden von Kindergärten auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises 28 Betroffene gemeldet, von Schulen 43 und von den Senioren- und Pflegeheimen 77 Fälle.
„Sobald uns aus einer Einrichtung eine Krätze-Erkrankung gemeldet wird, beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisgesundheitsamtes die betroffene Einrichtung dahingehend, wie eine Ausbreitung vermieden und eine Eindämmung der Erkrankung erreicht werden kann. Die Empfehlungen können je nach Fall umfangreich sein, um die gesamte Befall-Kette erkennen und gezielt gleichzeitig behandeln zu können. Für die Leitungen der Senioren- und Pflegeheime wurden ausführliche Arbeitsblätter mit Maßnahmeempfehlungen erarbeitet“, erläutert Dr. Rainer Meilicke die Aufgabe des Kreisgesundheitsamtes.
Aber wann sollten Eltern beziehungsweise Erkrankte davon ausgehen, dass es sich bei den allergischen, stark juckenden Hautveränderungen in Form von Pusteln oder Papeln um Krätze handeln könnte? „Grundsätzlich gilt: wenn der Ausschlag trotz herkömmlicher Behandlung mit einer rückfettenden Creme nicht besser, sondern schlimmer wird, sollte auf jeden Fall der Kinderarzt, Hausarzt oder direkt der Hautarzt aufgesucht werden“, erklärt Dr. Rainer Meilicke.
Erst wenn die ärztliche Diagnose „Krätze“ vorliegt, aber dann auf jeden Fall, müssen die Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner von Kindergarten, Schule oder Heim informiert werden. Den Einrichtungen obliegt die Meldung an das Kreisgesundheitsamt. Die Behandlung der Erkrankten erfolgt durch den Kinderarzt, Haus- oder Hautarzt.
Die Krätze wird verursacht durch eine etwa 0,3 bis 0,5 mm große geschlechtsreife weibliche Milbe. Sie bohrt sich in die oberste Hautschicht und legt Eier und Kot in die Wunde. Das führt zu einer allergischen Reaktion mit starkem Juckreiz. Meist sind Hautfalten, zum Beispiel an Händen, Füßen, Ellbogen, Achselhöhlen oder der Genitalregion befallen. Wirtsgebundene Milben leben etwa 1 bis 2 Monate; außerhalb des Wirts, also auf Polstermöbeln, der Bettwäsche, in Teppichen, oder auf der Kleidung können die Parasiten 1 bis 3 Tage leben. Der Übertragungsweg erfolgt von Mensch zu Mensch durch engen Hautkontakt. Die Inkubationszeit beträgt zwei bis sechs Wochen. Wer erkrankt ist darf keine Kita oder Schule besuchen oder in einem Heim pflegerisch tätig sein. Die Behandlung erfolgt mit einer Tablette oder Creme. Bettwäsche und Kleidung müssen ausgetauscht, Polster und Teppiche abgesaugt und der Staubsaugerbeutel entsorgt werden. Je nach Behandlung – ob mit Creme oder Tablette – gilt die erkrankte Person nach sechs bis acht Stunden beziehungsweise nach 24 Stunden als krätzefrei und darf wieder eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Sehr wichtig ist es, eine zweite Behandlung des Erkrankten nach acht Tagen und eine zweite Vorstellung bei einem Arzt nach zwei Wochen einzuhalten. Der Körper entwickelt keine Immunität gegen die Krätze, so dass die Erkrankung wieder kommen kann.
Weitere Informationen zu der Krankheit und zu Gegenmaßnahmen gibt es auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/kraetze-skabies/ .