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Schrittweise Aufwertung und Verkehrsberuhigung am Bonner Rheinufer

Eingestellt von Honnef heute
30. März 2022
in Bonn, Titel
Lesezeit 4 Minuten
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rheinufer

So soll das Bonner Rheinufer nach den Vorstellungen des Siegerentwurfs in einigen Jahren aussehen. Quelle: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin

Bonn – Die Bundesstadt Bonn hat mit der schrittweisen Aufwertung und Verkehrsberuhigung am Bonner Rheinufer begonnen. Die nächste Phase soll bis Ostern 2022 realisiert werden.

„Mit den sukzessiven Veränderungen werden wir dem Fuß- und Radverkehr am Rheinufer mehr Raum geben“, sagt Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Im Rahmen der städtebaulichen Aufwertung ab Ende des Jahres 2023 wird das Bonner Rheinufer ein Ort zum Flanieren und Verweilen mit großer Anziehungskraft und direkter Verbindung zur Innenstadt.“

Phase 1 – Kurzfristige Reduzierung des Parksuchverkehrs

Derzeit dient das südliche Rheinufer von Zweiter Fährgasse bis Rheingasse aufgrund der Baumaßnahme am Koblenzer Tor als Umleitung für den Verkehr in Richtung Norden. Als diese Strecke Anfang März als Umleitung eingerichtet wurde, sind bereits sämtliche Parkstände auf dem Gehweg entfallen. Dadurch hat sich der Parksuchverkehr am Rheinufer reduziert. Die jetzt freien Flächen unterhalb der alten Stadtmauer können damit nach und nach – voraussichtlich mit dem Ende der Umleitung für das Koblenzer Tor – für alternative Nutzungen entwickelt werden, zum Beispiel durch bislang wenig vorhandene Fahrradabstellanlagen sowie künstlerische oder begrünte Gestaltungselemente. Radler*innen können zunächst weiterhin entweder den Zweirichtungsradweg oder die Straße nutzen.

Phase 2 – Fahrradstraße im nördlichen Abschnitt

Phase zwei der Aufwertung betrifft den nördlichen Abschnitt des Rheinufers, zwischen Rheingasse und Rosental. Voraussichtlich ab Ostern wird der Bereich vorwiegend Fuß- und Radverkehr vorbehalten sein. Sämtliche Parkstände, mit Ausnahme von Behindertenstellplätzen, Taxi- und Bushalteplätzen sowie notwendigen Lieferzonen, werden entfallen. Zusätzlich wird der Kfz-Durchgangsverkehr in Richtung Süden – zwischen Rheingasse und Zweite Fährgasse – eingestellt. Radfahrende haben auf der stark genutzten Route Vorrang und können über den schmalen Zweirichtungsradweg hinaus sicher auf einer Fahrradstraße fahren. Kfz-Fahrende, die Richtung Süden möchten – dies betrifft den Kfz-Verkehr, der über die Kennedybrücke fährt, rechts in die Doetschstraße und wieder rechts in die Josefstraße fährt, um auf die Rheinufer-Straßen zu gelangen – wird über die Rheingasse geleitet und kann am Belderberg links auf die Bundesstraße 9/Adenauerallee abbiegen.

Phase 3 – Fahrradstraße im südlichen Abschnitt

Wenn die Baumaßnahme Koblenzer Tor wie geplant vor den Sommerferien 2022 beendet werden kann, beginnt Phase drei: Zwischen Zweiter und Erster Fährgasse sowie Erster Fährgasse und Rheingasse werden zwei Fahrradstraßen eingerichtet. Der Kfz-Durchgangsverkehr wird unterbunden, der Fuß- und Radverkehr gefördert. Auf den Freiflächen am Rheinufer werden zur temporären Aufwertung der Aufenthaltsqualität am Bonner Rheinufer bis zum Beginn der Phase 4 kulturelle, sportliche und gastronomische Angebote geschaffen.

Phase 4 – Bauliche Umsetzung des Siegerentwurfs zur Neugestaltung

Schritt Nummer vier beinhaltet die Umsetzung des Siegerentwurfes aus dem Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des Rheinufers. Die Maßnahme ist ein Städtebauförderprojekt des Masterplans 2.0 und soll ab Ende des Jahres 2023 in mehreren Bauabschnitten realisiert werden. Infos zum Wettbewerb gibt es hier: https://www.bonn.de/medien-global/amt-61/Wettbewerb-Rheinuferpromenade-Dokumentation.pdf

So soll das Bonner Rheinufer nach den Vorstellungen des Siegerentwurfs in einigen Jahren aussehen.
Quelle: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin

 

Hintergrund

Der Rat der Bundesstadt Bonn hatte am 16. August 2021 die „kurzfristige Aufwertung des Rheinufers mit einer geänderten Verkehrsführung und einer Verkehrsberuhigung beschlossen. Die gesamte Rheinuferpromenade zwischen Zweiter Fährgasse im Süden und Rosental im Norden soll grundsätzlich dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten sein. Ausgenommen hiervon sind alle notwendigen Ver- und Entsorgungsverkehre (wie Taxis, Anwohner*innenverkehr, Lieferverkehr oder Verkehr der Touristenschifffahrt).

In diesem Zusammenhang werden neben der Herausnahme von Kfz-Durchgangsverkehr in den Straßenzügen auch bisherige Parkmöglichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen. Vor Ort verbleibende Parkmöglichkeiten sollen überwiegend den Anwohnenden und mobilitätseingeschränkten Personen vorbehalten werden. Halten, Laden und Liefern soll dabei auch berücksichtigt werden.

Ausreichend Kfz-Parkplätze sind für Besucher*innen der Innenstadt und des Rheinufers direkt in der anliegenden Operngarage sowie den anderen innerstädtischen Parkgaragen vorhanden. Alle Informationen zu Kfz-Parkmöglichkeiten finden Sie hier: https://bcp-bonn.de/.

Mehr Informationen zum Masterplan Innere Stadt gibt es im Internet: https://www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt-natur/masterplan-bonn-innere-stadt.php

 

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