Bad Honnef/Rhein-Sieg-Kreis. Einkäufe erledigen, Verwandte und Freunde treffen, all das gehört zum Alltag dazu. Für Menschen, die außergewöhnlich gebehindert sind, sind all diese Dinge schwieriger. Und wenn für diese alltäglichen Aufgaben sogar Taxen oder Spezialtransporte in Anspruch genommen werden müssen, ist das auch noch mit erheblichen Kosten verbunden.
Um diese behinderungsbedingen Belastungen zu mildern, gewährt der Rhein-Sieg-Kreis seit mehreren Jahren Zuschüsse zu den entstehenden Kosten in Form von Wertgutscheinen für Fahrten mit Taxen oder Spezialtransporten. „Wir gewähren diese Leistung auf freiwilliger Basis, um die Betroffenen in ihrer Selbständigkeit zu unterstützen“, erklärt Stephan Liermann, Leiter des Sozialamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Grundlage für diese Zuschüsse sind die „Richtlinien über die Gewährung eines pauschalierten Fahrtkostenzuschusses zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft“, die vom Kreisausschuss zuletzt im Juni 2018 neu gefasst wurden.
Gutscheine für die Nutzung von Fahrdiensten im ersten Halbjahr 2019 können bis spätestens zum 15. November 2018 beantragt werden. Die Wertgutscheine werden außergewöhnlich gehbehinderten Menschen – attestiert durch das Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis – mit einem Mindestalter von 15 Jahren und Wohnsitz im Rhein-Sieg-Kreis gewährt, auf die kein eigenes Kraftfahrzeug angemeldet ist.
Weiterführende Informationen, die aktuellen Richtlinien sowie Antragsvordrucke stellt das Kreissozialamt, das vorübergehend in Sankt Augustin, Rathausallee 10 untergebracht ist, unter der Rufnummer 02241/13-3351 oder per Email an anita.schreer@rhein-sieg-kreis.de zur Verfügung. Die Dokumente stehen auch auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de – Suchbegriff „Fahrdienst“ zum Download bereit. (ar)