Bad Honnef | „Wenn die hier vorgelegten Pläne für Steinschlag-Schutzvorrichtungen umgesetzt werden und lokal absturzgefährdete Blöcke durch Stahlseilumgürtung gesichert werden, kann unser Betretungsverbot für Arbeitskräfte in den Weinberg unterhalb der Siegfriedfelsen aufgehoben werden“. So fasst Dr. Joachim Schwab, Leiter der Abteilung für Umwelt und Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung Köln, heute das Ergebnis der Prüfungen der geplanten Maßnahmen zusammen.
Die Bezirksregierung hat die Unterlagen des Bauordnungsamtes der Stadt Bad Honnef sowie des sachverständigen Geologen Dr. Johannes Feuerbach auf Plausibilität geprüft. Das Ergebnis wurde heute den Winzern mitgeteilt. Die Fangzäune sind für die in den Simulationen abgebildeten Steinschlagereignisse ausreichend dimensioniert. Die in den Simulationen errechneten, maximalen Einschlagenergien und Sprunghöhen liegen jeweils unterhalb der Aufnahmekapazität und Höhe der eingesetzten Fangzäune.
Grund für das Arbeitsverbot in den Weinbergen war eine Geotechnische Beurteilung, wonach jederzeit mit Blockschlägen in der Größenordnung von bis zu 8 Tonnen zu rechnen sei. Dies wird durch die vorliegenden Simulationen in der Baubeschreibung entsprechend berücksichtigt. In den seit letzter Woche vorliegenden Unterlagen sind auch punktuelle Stahlseilumgürtungen zur Sicherung lokal absturzgefährdeter Blöcke vorgesehen.
Nach Ansicht der Bezirksregierung Köln ist davon auszugehen, dass nach Durchführung der geplanten, technischen Schutzmaßnahmen Beschäftigte im Weinberg unterhalb der Siegfriedfelsen ausreichend gegen Stein- und Blockschlag geschützt sind. Daher könnten die Ordnungsverfügungen gegenüber den Winzern nach Errichtung der Sicherheitsmaßnahmen als erledigt betrachtet werden. (OM)