Bonn – Die Flächenerweiterung bleibt bestehen. Die Verwaltung wird ab Juli wieder Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen für Außengastronomie und Verkaufsauslagen erheben.
Weiterhin gebührenfrei bleibt zunächst bis Ende Oktober 2022 die vom Stadtrat im September 2021 beschlossene Ausweitung der nutzbaren Flächen, mit denen seinerzeit zum Beispiel ein größerer Abstand zwischen den Gästen ermöglicht werden konnte. Durch die im Rahmen der Corona-Lockerungen entfallenen Abstandsgebote zwischen den Tischen können nun mehr Gäste in der Gastronomie empfangen werden. Damit unterstützt die Verwaltung die Bonner Gastronomie und den Bonner Einzelhandel trotz der Wiederaufnahme der Gebührenpflicht.
Die Stadtverwaltung hatte seit dem Jahr 2020 beschlossen, auf die Sondernutzungsgebühren vollständig zu verzichten, um die Gastronomie und den Einzelhandel bei den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu entlasten. Die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren war zuletzt bis zum 30. Juni 2022 befristet worden.
Die überwiegende Zahl der Bonner Gastronom:innen betreibt ihre Außengastronomie ganzjährig und erhält Gebührenbescheide für die Sondernutzungserlaubnis für das ganze Jahr. In diesen Fällen soll für das zweite Halbjahr lediglich die Hälfte der üblichen Jahrespauschalen erhoben werden.