Bad Honnef – Was den einen gefällt, empfinden andere als Belästigung. So haben beispielsweise viele Genussmenschen auch noch nach 22 Uhr Spaß an Garten- und Grillfesten, bei denen es naturgemäß nicht immer leise zugeht. Offensichtlich sind bei der Stadt vermehrt Beschwerden wegen Lärmbelästigung eingegangen.
Jedenfalls macht sie heute auf geschützte Ruhezeiten aufmerksam.
So seien zum Schutz der Nachtruhe nach dem Landesimmissionsschutzgesetz von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr Betätigungen verboten, die diese Ruhe stören könnten. Darüberhinaus seien der Betrieb von Geräten sowie sonstige Betätigungen, die ruhestörende Geräusche verursachten, nur an Werktagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet. Und: Tongeräte (Plattenspieler, Radio etc.) dürften nur in einer Lautstärke genutzt werden, dass andere nicht gestört würden.
Somit dürfte auch der motorisierte Straßenverkehr in der City und anderswo zeitweise zum Erliegen kommen.