Bad Honnef | Herbstlaub auf Gehwegen muss genau wie Schnee und Eis entfernt werden. Die Räumpflicht besteht, weil die Rutsch- und Unfallgefahr durch feuchtes Laub hoch ist.
Außerdem werden durch Blätter, Baumfrüchte und sonstigen Unrat Gullys und Abflüsse verstopft, so dass das Niederschlagswasser nicht ausreichend abfließen kann. Die Verwaltung bittet daher alle Grundstückeigentümer, die Gehwege vor ihren Häusern gerade jetzt regelmäßig zu reinigen oder reinigen zu lassen.
Immer öfter greifen diejenigen, die für das Räumen sorgen müssen, statt zum altmodischen Rechen zu elektronischen oder mit Verbrennungsmotoren betriebenen Laubsaugern und –bläsern. Der Betrieb dieser Geräte in Wohngebieten ist zwar grundsätzlich nicht verboten, jedoch an Werktagen zeitlich eingeschränkt nur von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr zulässig. Wer sich an diese Betriebszeiten hält, schont die Nerven seiner Nachbarn, wenn er bereits beim Kauf auf ein möglichst geräuscharmes Gerät achtet. Um die 90 Dezibel laut werden Laubsauger und –bläser allerdings immer. Rücksicht zu nehmen, ist eine schöne Geste.