Traurig – fassungslos

3000 Neubürgerinnen und Neubürger sollen die Stadt reich machen. Eine fiktive Zahl. Berechnungen dazu sind nicht bekannt. In der Wirtschaft spricht man von Zielvorgaben.

1658 Unterschriften benötigt die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ um ihr Bürgerbegehren zum Erfolg zu führen. Keine fiktive Zahl. Kommunalgesetz.

Die gegen das Bürgerbegehren argumentierenden Politiker sprechen von einer „baulichen Nutzung der seit Jahrzehnten verwahrlosten Brachfläche“. Abgesehen davon, dass es sich für das Umweltbundesamt bei einer „Brachfläche“ meist um aufgegebene Betriebsgrundstücke oder Betriebsflächen handelt, die Ergebnis des Strukturwandels sind, sind „verwahrloste“ Naturflächen oftmals von hohem ökologischen Wert. Zum Beispiel weil Insekten dort noch glyphosatfreien Lebensraum finden. Aber: Auch im anvisierten Baugebiet gibt’s liebevoll gepflegte Gärten. Vor allem keine zugepflasterten.

In den 60er, 70er, 80er Jahren hat man solche biologischen Raritäten wie den nördlichen Stadtgarten noch bedenkenlos platt gemacht. Wer heute dort den Bagger als Zukunftsinstrument sieht, sollte vielleicht einmal die NRW-Klimaanalyse lesen, über die Grafenwerther Brücke gehen und nach links und rechts gucken oder die Tagesschau einschalten.

Das viele Geld, das ein Prüfverfahren kosten würde, sollte die Bürgerinnen- und Bürgervertretung besser in eine ökologisch sinnvolle Entwicklung des Stadtgartens stecken und nicht in eine Maßnahme, die eigentlich nur traurig – tja, fassungslos macht. Wenn Erfahrung, Weit- und Einsicht fehlen, dann ist das Bürgerbegehren eben doch die (vor)letzte Chance.

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