Seit langem werden die großen Insel-Konzerte angekündigt. Veranstalter und Stadt werben mit Ikonen wie Patti Smith und ZAZ. Nach der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts von heute könnte es sein, dass die Stars der Musikszene die schöne Insel Grafenwerth nicht bespielen dürfen.
Seit heute ist Fakt: Der Rhein-Sieg-Kreis ist verpflichtet, fünf für Juni und Juli 2022 geplante Konzerte auf der Rheininsel Grafenwerth in Bad Honnef einstweilen zu untersagen. Sie würden gegen Verbote zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets verstoßen. Die Durchführung der Konzerte sei deshalb nur möglich, wenn der Rhein-Sieg-Kreis infolge einer naturschutzrechtlichen Einzelfallprüfung eine Ausnahmegenehmigung erteile.
Natürlich stellt sich die Frage, warum eine solche Einzelfallprüfung nicht frühzeitig erfolgt ist. Laut Gericht wurde sie noch nicht einmal beantragt. Was das Gericht auch feststellte, dass „Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bad Honnef neuerdings davon ausgingen, dass für derartige Veranstaltungen keine Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind“. Die Insel Grafenwerth liegt in einem Landschaftsschutzgebiet.
Sollen die Konzerte stattfinden, wäre Eile geboten, um eine naturschutzrechtliche Einzelfallprüfung zu veranlassen. Bereits am 4. Juni soll das erste Konzert mit dem Kölner Kammerorchester und Solist Colin Pütz stattfinden, einen Tag später sind Andreas Vollenweider & Friends (5. Juni) geplant und noch einmal 24 Stunden nach dem Vollenweider-Konzert sollen Patti Smith and Band auf der Insel gastieren.
Wenn die Einzelfallprüfung noch rechtzeitig stattfindet, muss sie für die Events positiv ausfallen. Der BUND sieht dafür schon allein wegen der Brutzeiten, die von März bis September gehen, offensichtlich wenig Chancen.
Fallen die Konzerte aus, erleiden Veranstalter, Stadt und Kreis einen ziemlichen Imageschaden. Beim Veranstalter käme der finanzielle Verlust noch hinzu.
Den BUND jetzt in die Pfanne zu hauen, wäre töricht. Seine Aufgabe ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen – die Natur – vor weiterer Zerstörung zu bewahren, wieder herzustellen und das Aussterben bedrohter Arten zu verhindern. Nicht der BUND hat geurteilt, sondern ein deutsches Gericht.
Und nein, ein Vergleich mit Spießbürgern, die wegen Lärms Konzerte verhindern, kann hier nicht gezogen werden. Die können sich für zwei, drei Stunden Oropax in die Ohren stecken, wenn sie meinen, es sei zu laut. Tiere sind schutzlos ausgeliefert.
Was also ist hier im Vorfeld schiefgelaufen?