Bad Honnef | Super Spiegel – und alles ging wirklich super schnell. Fragt man sich, warum das vorher so kompliziert war.
Aber: Über den Standort des Halteverbotsschildes an der Kreuzung Rhöndorfer Straße/Karl-Broel-Straße muss wohl noch einmal nachgedacht werden, oder für welches Teilstück soll es gelten? Nach StVo gelten Halteverbotsschilder doch nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.