Bad Honnef – „Der Versuch der Kreisverwaltung Siegburg und der Stadt Bad Honnef, die Landschaftsschutzgebietsverordnung zum Schutz der Natur und der landschaftsorientierten Erholung auf der Insel Grafenwerth gezielt zu umgehen, sind gescheitert“, erklärt am Abend der BUND mit Bezug auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass die geplanten Konzerte auf der Insel vorerst nicht durchgeführt werden dürfen. Das Verwaltungsgericht Köln habe die beiden Verwaltungen mit seiner Eilentscheidung von heute (14 L 797/22) auf den Boden der Rechtsordnung „zurückgezwungen“.
Bemerkenswert ist laut Achim Baumgartner, Sprecher des BUND, „dass trotz der schon im August 2021 vom BUND dargelegten Hinweise auf die Schutzverordnung die Stadt Bad Honnef und der zentrale Event-Veranstalter einen Austausch dazu weder für erforderlich hielten noch naturschutzrechtliche Anträge auf Zulassung der Veranstaltung beim Kreis gestellt haben“. Das sei schon deshalb erstaunlich, weil in der Vergangenheit Veranstaltungen auf der Insel regelmäßig nur im Rahmen der naturschutzrechtlichen Einzelfallgenehmigung zugelassen worden seien, so Baumgartner weiter. Diese Kontrolle und der damit verbundene Vorbehalt einer Naturschutzbehörde „sollte nun gezielt gekippt werden. Die Stadt wollte über Maß, Menge und Art der Veranstaltungen und die Frage der naturschutzrechtlichen Vereinbarkeit mit dem Arten- und Fauna-Flora-Habitat-Gebietsschutz selbst entscheiden“. Laut BUND solle die Insel gemäß dem Konzept der Stadt weitreichend der Vermarktung für überregionale Events zur Verfügung gestellt werden.
Baumgartner: „Der BUND ist erleichtert, dass mit dem Eilbeschluss ein Stück Rechtsordnung wiederhergestellt werden konnte, zu Gunsten der Insel Grafenwerth und der Naherholung für die Bad Honnefer Bürger*innen.“
Den Schaden für die Künstler*innen bedauere der BUND, ihn hätten aber die Stadt und der Kreis zu verantworten. Sie hätten die notwendige Sachkunde und Qualität bei der Organisation vermissen lassen.
Der BUND geht nicht davon aus, dass nun noch kurzfristig für die strittigen Veranstaltungen Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden können, das „dürfte schon an der Rücksichtnahme auf die Inselnatur, etwa die dortigen Brutvögel, scheitern. Diese ist schließlich in einem solchen Verfahren zu berücksichtigen“.