Demokratie bedeutet Vielfalt. Sie kann nur gelingen, wenn alle gesellschaftsgestaltenden Gruppen ein entsprechendes Mitspracherecht haben. Bad Honnef, als eine der Kommunen mit dem höchsten Altersdurchschnitt im Rhein-Sieg-Kreis, soll nun eine Seniorenvertretung bekommen. Längst überfällig.
Das sehen auch Verwaltung, CDU und FDP so. Jedenfalls sind sie nicht dagegen. Allerdings wollen sie eine Vertretung, die nicht „vom Volk“, sondern von Vereinsmitgliedern gewählt wird. Offensichtlich stimmten deshalb Christdemokraten und Freie Demokraten in der Sitzung des Sozialausschusses, in der auch über die juristische Form einer Seniorenvertretung beraten wurde, einer Vertretung nach § 27 a der GO NRW nicht zu.
Nach dem Grundsatz der Landesseniorenvertretung NRW wird die Seniorenvertretung von allen Seniorinnen und Senioren der Stadt gewählt und erhält Rede- und Antragsrecht im Ausschuss für Bildung, Sport, Kultur und Soziales. Eine Vereinslösung würde demnach nicht nur eine Wahl mit Barrieren bedeuten, sondern auch Interessensgruppen mehr Möglichkeiten der Einflussnahme bieten. Das wollte neben SPD und Grünen auch der Bürgerblock nicht.
Ebenfalls schreiben die Statuten der Landesseniorenvertretung NRW vor, dass Seniorenvertretungen „in ihrer Willensbildung und in ihrem Handeln dem Grundsatz der Unabhängigkeit in Bezug auf Parteien, Konfessionen und Verbänden verpflichtet“ sind. Das trifft auf Ratsmitglieder natürlich nicht zu.
Schon allein aus diesem Grund ist die Verwaltungsargumentation nicht schlüssig.