Vollsperrung der A1 zwischen dem Autobahnkreuz Leverkusen und der Anschlussstelle Köln-Niehl

Region – Voraussichtlich vom 19. bis zum 29. Januar 2024 muss die Rheinbrücke Leverkusen (A1) zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen voll gesperrt werden. Umleitungen über die Rheinbrücke Düsseldorf-Flehe (A46) und die Rheinbrücke Köln-Rodenkirchen (A4) sind mit rotem Punkt ausgeschildert. Die Details des Verkehrskonzepts befinden sich derzeit in der Ausarbeitung mit allen Beteiligten. Ziel ist, die Auswirkungen sowohl für die Verkehrsteilnehmenden als auch für die Anwohnenden so gering wie möglich zu halten.

Während der Vollsperrung werden die Schrankenanlagen an der Rheinbrücke Leverkusen abgebaut. Zudem sind umfangreiche Arbeiten an der Markierung, der Fahrbahn und der Beschilderung erforderlich, damit Verkehrsteilnehmende zukünftig auf die neue Rheinbrücke geleitet werden. Nach der Vollsperrung können alle Verkehrsteilnehmenden, einschließlich Lkw, die neue Rheinbrücke befahren.

Die Autobahn GmbH des Bundes tritt mit allen Beteiligten frühzeitig in Kontakt und informiert die Öffentlichkeit fortlaufend.

A-bei-LEV: Autobahnausbau bei Leverkusen

Die Rheinbrücke zwischen Köln und Leverkusen ist der Schwerpunkt des ersten Abschnitts des Projekts A-bei-LEV. Er reicht von Köln-Niehl bis zum Autobahnkreuz Leverkusen-West.

Das ursprünglich für 40.000 Fahrzeuge am Tag ausgelegte Bauwerk wird insbesondere mit Blick auf das immer stärker steigende Verkehrsaufkommen ersetzt. Die neue Rheinbrücke Leverkusen besteht aus zwei parallelen Teilbauwerken (Fahrtrichtung Koblenz und Fahrtrichtung Dortmund) als Geschwisterbrücken, die sich durch die Symmetrie im Endzustand zu einem Gesamtbauwerk zusammenfügen. Das erste Teilbauwerk wird Ende 2023 fertiggestellt. Danach wird der Verkehr von der alten auf die neue Rheinbrücke umgelegt, um im Anschluss die alte Rheinbrücke zurückzubauen und an gleicher Stelle das zweite neue Teilbauwerk zu errichten.

Nach Gesamtfertigstellung voraussichtlich in 2027 stehen den Verkehrsteilnehmenden dann ein eigenes Brücken-Teilbauwerk für jede Fahrtrichtung mit jeweils vier Fahrspuren und zwei Verflechtungsspuren zur Verfügung.

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