Weniger Bad HonneferInnen bezogen 2018 Mindestsicherungsleistungen

Bad Honnef – In 2018 haben laut IT.NRW weniger Bürgerinnen und Bürger Regelleistungen nach SGB II bezogen als im Jahr davor. Gegenüber 2017 sank die Zahl der BezieherInnen von 1108 auf 1065. Insgesamt gab es gegenüber 2017 bei den Mindestsicherungsleistungen einen Rückgang um 2,6 Prozent.

Von 344 auf 457 gestiegen (zweithöchster Stand innerhalb der letzten acht Jahre) ist die Anzahl der BezieherInnen von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Hingegen sank die Zahl bei der Hilfe zum Lebensunterhalt von 43 (2017) auf 29 EmpfängerInnen (2018).

Eine erwachsene alleinstehende Person erhält seit 2019 bei den Regelleistungen monatlich 424 EUR, ein Kind im Alter zwischen 6 und 13 seit diesem Jahr 302 EUR.

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten alleinstehende erwachsene Personen 424 EUR im Monat, hinzu kommen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, evtl. Mehrbedarfe (beispielsweise bei einer Gehbehinderung) sowie die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Zusatzbeiträgen und Vorsorgebeiträgen.

95 BezieherInnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gab es 2018 in Bad Honnef, 290 weniger als noch 2015.

 

 

 

 

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