Bad Honnef-Aegidienberg | Einen Erfolg verbuchte die Stadt Bad Honnef hinsichtlich der Nutzung des Geländes Rederscheider Weg. Über 30 Container stellte sie dort für die Unterbringung von Flüchtlingen auf, obwohl noch Unsicherheiten wegen der Rechtsmäßigkeit der Zwangsverwaltung durch Rechtsanwalt Markus Lehmkühler bestanden. Nun wurden der Pachtvertrag zwischen dem Zwangsverwalter und der Stadt sowie die Bestätigung der Verfügungsberechtigung des Zwangsverwalters über die Versorgungseinrichtungen auf dem Gelände gerichtlich bestätigt.
Zwischenzeitlich seien Urteile des Landgerichts Bonn sowie des Amtsgerichts Königswinter in Verbindung mit dem durch die Stadt Bad Honnef gepachteten Gelände am Rederscheider Weg 7, Bad Honnef-Aegidienberg, ergangen, welche weitere Rechtssicherheit im Hinblick auf die Zwangsverwaltung sowie die Verpachtung gebracht haben, teilte heute die Pressestelle der Stadt mit. Die Nutzung des Geländes durch die Stadt innerhalb der vereinbarten Laufzeit für die nächsten zehn Jahre bis Ende 2025 stehe somit nichts mehr im Wege.
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Die Alpha Ferienhaus hatte den Grundbesitz durch Zuschlag mit Abgabe des Höchstgebotes erworben, obwohl er weder die Absicht gehabt haben noch wirtschaftlich dazu in der Lage gewesen sein soll, den Versteigerungserlös zu zahlen. Die Firma sorge nicht „für gesicherte Verhältnisse“ und „schädigt die Allgemeinheit“. Zudem nutze sie „Eigenarten des Zwangsversteigerungsverfahrens zu Lasten Dritter zu ihrem finanziellen Vorteil“. Von Pächtern wurde der Vorwurf erhoben vom Mitarbeitern der Firma bedroht zu werden und sich um nichts zu kümmern. Das Gelände verwahrlose, teilweise sei der Strom abgestellt worden.
Im Sommer 2015 wurde Rechtsanwalt Lehmkühler als Zwangsverwalter eingesetzt, der eine gerichtliche Klärung der Rechtsverhältnisse anstrengte. Demnach stellte das Gericht fest, das Geschäftsmodell der Beta Capital Ltd. sei sittenwidrigkeit, es bestehe kein Pachtverhältnis. Die Firma wurde ferner dazu verurteilt, das Grundstück an den Zwangsverwalter herauszugeben.
Die Fertigstellung der für die Belegung der Mobilheime beziehungsweise Flüchtlingsunterkünfte erforderlichen Arbeiten schreiten mittlerweile zügig voran. Die Flördermittel für den geplanten Bau einer Begegnungsstätte wurden zwischenzeitlich bewilligt. Die Umsetzung dieses Vorhabens soll mittels eines Architekturwettbewerbs möglichst kurzfristig erfolgen.
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