Linz – Auch Fahrradfahrer dürfen nur nüchtern am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Das hat offenbar heute Morgen ein 51-jähriger Mann aus Bad Hönningen nicht gewusst, als er in Rheinbrohl von der Polizei kontrolliert wurde. Die stellte fest, dass der Mann derart stark alkoholisiert war, dass er nicht mehr weiterfahren konnte. Gegen ihn wurde eine Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Die Polizei: „Schon eine Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann als Radfahrer strafbar sein, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Ab einem Wert von 1,6 Promille wird in jedem Fall eine absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es zwar kein Fahrverbot, allerdings kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.“