Bad Honnef | Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 mit Haushaltssicherungskonzept kann ab sofort eingesehen werden. Sie liegt bis zum Ende der Auslegungsfrist des Jahresabschlusses gem. § 96 Abs. 2 GO NRW im Rathaus Bad Honnef, Rathausplatz 1, Zimmer 247 und 248, während der Dienstzeiten (montags bis freitags von 8:00 – 12:00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14:00 – 17:30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2015 ist im Internet unter der Adresse www.bad-honnef.de (unter Rathaus/Haushalt) verfügbar.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 25.03.2015 angezeigt worden und die nach § 76 GO erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes ist mit Verfügung vom 07.05.2015 erteilt worden. Die Bekanntmachung ist erfolgt.