Bad Honnef – Mehr als 130 Städte und Gemeinden in Deutschland fordern in der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ den Bund auf, den Kommunen die rechtlichen Voraussetzungen für eine leichtere Anordnung von Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit zu schaffen. Nachdem der Ausschuss für Umwelt, Mobilität, Klimaschutz und Wald am 10. Februar 2022 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, hat Bürgermeister Otto Neuhoff die Initiative um Aufnahme und um Mitzeichnung des Positionspapiers gebeten.
Bislang gilt innerhalb von Ortschaften, dass Tempo 30 nur an Gefahrenstellen oder beispielsweise vor sozialen Einrichtungen wie Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern eingerichtet werden darf.
Bislang ist es für Kommunen nur in Ausnahmefällen möglich, auf einer Hauptverkehrsstraße die Geschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer herabzusetzen, um etwa Emissionen zu reduzieren oder die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu erhöhen. Selbst dann, wenn es die Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich wünschten und der Stadtrat dies beschließen wollte, könne die Stadt das Tempo 30 ohne die entsprechende Rechtsgrundlage nicht anordnen, erklärt Bürgermeister Otto Neuhoff und betont die Forderungen der Initiative: „Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.“
Die Stadt Bad Honnef hat daher mit ihrem Beitritt in die Initiative den Bund auffordert, „umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestages vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig hält.“
Diese rechtlichen Voraussetzungen würden es der Stadt ermöglichen, gemeinsam mit der Politik Maßnahmen zur Aufwertung der öffentlichen Räume, zum Klimaschutz, zur weiteren Erhöhung der Sicherheit und der Attraktivität des Fuß- und Radverkehrs sowie zur Reduzierung von Emissionen durch Abgase und Lärm zu erarbeiten und umzusetzen.
Thomas Heinemann, Stadt Bad Honnef
Beispiel Rhöndorf: Obwohl die Bad Honnefer Verwaltung und Politik Tempo 30 unterstützen, führte die Elternforderung bis heute nicht zum Erfolg
Ohne Worte.
…und wer kontrolliert die Einhaltung der Geschwindigkeit (es fahlt ja schon Personal zur Kontrolle der Radfahrer in der Fußgängerzone!!!)….