So könnte es bald an der Ecke Saynscher Hof/Hauptstraße aussehen | Bild: Domus Wohnen XVII GmbH & Co. KG

„Beschluss zum sozialen Wohnungsbau wurde ignoriert“

Bad Honnef – Die Neugestaltung des Innenstadtbereich zwischen Saynschen Hof und der Fußgängerzone verfolgen die Verwaltung und alle Ratsfraktionen seit Jahren. Von allen wird begrüßt, dass hier eine Bebauung geplant ist und ein Investor seine Vorstellungen in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadt- und Quartiersentwicklung, Planen und Bauen vorgestellt hat.

Vollkommen legitim ist aber auch, dass im Ausschuss die Anzahl geplante Wohneinheiten, die angestrebte Nutzergruppe, die Größe der Einzelhandelsfläche, die architektonische Gestaltung, die klimatischen Auswirkungen und die Berücksichtigung eines Beschusses zum sozialen Wohnungsbau hinterfragt wurden.

Zu unsere Überraschung konnten sich in der Ausschusssitzung weder der Ausschussvorsitzende Tamoj noch der Geschäftsbereichsleiter Pinto an einen Beschluss zur angemessenen Berücksichtig von geförderten Wohnungsbau erinnern. Mit Zustimmung der CDU wurde 2017 beschlossen, dass die Verwaltung bei der Planung künftiger Bauvorhaben darauf hinzuwirken soll, dass ein angemessener Anteil (ca. 25%) an Wohnraumflächen geschaffen werden, die auch von jungen Familien mit mittleren Einkommen bezahlt oder finanziert werden können und/oder den Anforderungen des Wohnbauförderungsgesetzes entsprechen.

Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wäre es skandalös, wenn die Verwaltung den Investor der beiden Bauvorhaben zwischen Saynschen Hof und der Fußgängerzone noch nicht einmal über den bestehenden Beschluss informiert hat. Er zeigte sich jedenfalls in der Ausschusssitzung von der Existenz des Beschlusses überrascht.

Der Beschluss verfolgte insbesondere das Ziel, bei allen größeren Bauvorhaben darauf hinzuwirken, dass ca. 25 % bezahlbare Wohnflächen realisiert wird, um eine gemischte Quartiersstrukturen zu ermöglichen und Konzentration auf einzelne Standorte, wie den nördlichen Teil des Stadtgartens und den Rederscheider Weg zu vermeiden. Gerne suchen Verwaltung und CDU jedoch Gründe, warum sich Standorte in der Innenstadt und in Rhöndorf nur für eine hochpreisige Bebauung eignen. In der Ausschusssitzung wurde aus den Reihen der CDU sogar infrage gestellt, dass es in Bad Honnef einen Bedarf für geförderten Wohnraum gibt.

Bei dem geplanten Gebäude an der Kirchstraße/Ecke Saynscher Hof macht der Parkplatz als städtisches Grundstück ca. die Hälfte der Grundstücksfläche aus. Zumindest hier haben die Stadtverwaltung und die politischen Gremien alle Hebel in der Hand, um in einem Teilbereich gefördertes Wohnen möglich zu machen.

Ein Beitrag von Klaus Wegner
Ratsmitglied Bündnis 90/Die Grünen Bad Honnef

2 Comments

  1. Es ist mir wichtig, klarzustellen, dass Herr Wegner in der Ausschußsitzung behauptet hat, der Rat habe beschlossen, dass bei jedem Bauvorhaben ein entsprechender Anteil geförderten Wohnungsbaus umgesetzt werden müsse. Einen solchen Beschluss hat es nie gegeben. Denn dem hätte auch die CDU nie zugestimmt. Der von Herrn Wegner zitierte Beschluss – der mir in der Tat in der Sitzung nicht erinnerlich war, was man mir verzeihen möge -, sieht auch nur vor, dass die Verwaltung auf einen solchen Anteil hinwirken soll. Zudem geht es dabei nicht nur um geförderten Wohnungsbau.

    Dass die CDU den Bedarf an gefördertem Wohnungsbau in Bad Honnef grundsätzlich in Frage gestellt hat, stimmt nicht und entspricht auch nicht der Haltung der CDU Fraktion !

  2. Weder Herr Wegner noch ein anderes Ausschussmitglied hat in der Ausschusssitzung am 18.2. 2021 gesagt, dass bei jedem Bauvorhaben einen Anteil von 25 % geförderten Wohnungsbaus umgesetzt werden geben müsse. Diese Behauptung des Ausschussvorsitzenden Herr Tamoj in seinem Kommentar zur Stellungnahme von Herrn Wegner entspricht nicht der Wahrheit.

    Herr Wegner hat in der Ausschusssitzung zuerst lediglich gefragt, ob sozialer Wohnungsbau bei den beiden großen Bauvorhaben zwischen Saynschen Hof und Fußgängerzone berücksichtigt wird. Als das von der Verwaltung verneint wurde, haben Herr Wegner und Herr Freudenberg (SPD) darauf hingewiesen, dass es einen Beschluss gibt, der eine Sollbestimmung zum geförderten Wohnungsbau beinhaltet. In dem Beschluss heißt es: „Die Verwaltung wirkt bei der Planung künftiger Bauvorhaben darauf hin, dass ein angemessener Anteil (ca. 25%) an Wohnraumflächen geschaffen werden, die auch von jungen Familien mit mittleren Einkommen bezahlt oder finanziert werden können und/oder den Anforderungen des Wohnbauförderungsgesetzes entsprechen“.

    Den Fraktionsmitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen ist bekannt, dass die CDU eine Mussbestimmung ablehnt. In der Ausschusssitzung 2017 wurde unter Mitwirkung von Herrn Tamoj ein Kompromiss beschlossen, den auch die CDU zugestimmt konnte. Leider konnte sich der Ausschussvorsitzende Herr Tamoj in der Ausschusssitzung am 18.2.2021 daran nicht mehr erinnern.

    Natürlich hat auch kein Ausschussmitglied von Bündnis 90/Die Grünen behauptet, dass die CDU in Bad Honnef geförderten Wohnungsbau grundsätzlich infrage stellt. Das macht wohl keine Fraktion in Bad Honnef. Die Frage ist nur, wo und wie viel geförderten Wohnungsbau die CDU mitträgt.

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