Bonn
Bonn: Änderungen der Parkgebührenordnung zum 1. Juni 2022
Bonn – Der Rat der Stadt Bonn hat am 10. Februar 2022 Änderungen der Parkgebührenordnung beschlossen. Sie werden zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. Die Gebühren für das Parken im oberirdischen öffentlichen Raum werden erhöht, um klimafreundlichere Mobilität zu stärken, indem Mehreinnahmen für den Ausbau des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) bzw. vergünstigte Ticketangebote genutzt werden.
Die Gebührenzone 2 im Stadtbezirk Bonn wird mit der Zone 1 zusammengefasst, da dort der Raum für Parkplätze ebenfalls stark begrenzt ist. Künftig wird täglich zwischen 8 und 20 Uhr eine Gebühr von zwei Euro pro angefangener halber Stunde gelten.
In der Gebührenzone 2 der Stadtbezirke Bad Godesberg und Beuel wird montags bis samstags ab 8 Uhr eine Gebühr von 1,50 Euro je angefangener halber Stunde erhoben. In Lieferbuchten in den Zonen 1 und 2 wird generell rund um die Uhr ein Parkverbot gelten, damit die Zonen grundsätzlich für Anlieferungen frei bleiben.
Im Stadtbezirk Hardtberg gilt die Gebührenzone 3. Dort und außerhalb der Zonen 1 und 2 wird die Parkgebühr montags bis samstags ab 7 Uhr einen Euro je angefangener halber Stunde kosten.
Das Tagesticket auf dem Venusberg bzw. in den Straßen Robert-Koch-Straße, Ernst-Abbe-Straße, Haager Weg, Sertürnerstraße, Kiefernweg, Waldauweg und Don-Bosco-Straße wird zwölf Euro kosten. Tagestickets werden in allen Bewohnerparkzonen in den vom Parkraumkonzept erfassten Wohnvierteln angeboten. Die Möglichkeit des kostenlosen Kurzparkens („Brötchentaste“) entfällt.
Die derzeit geltende Regelung für das kostenfreie Parken von Elektrofahrzeugen wird bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Um E-Autos gegenüber Verbrennern attraktiver zu machen, ist die Regelung ab 2023 neben diversen E-mobilitätsbezogenen Förderprogrammen, Steuererleichterungen und der CO2-Bepreisung nicht zusätzlich notwendig. E-Fahrzeuge dürfen aber weiterhin während des Ladevorgangs kostenlos parken.
Bei neuen Parkautomaten soll neben der Barzahlung auch digitales Bezahlen oder und Zahlungen mit EC- bzw. Kreditkarte möglich sein.
Eine Übersicht über das Straßenverzeichnis mit den aktuell geltenden Zonen gibt es online hier.
Verkehrsnachrichten
Vollsperrung zwischen Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf und Autobahnkreuz Bonn-Nord wird Sonntagnachmittag
Bonn – Die ursprünglich bis Montag (30.9.), 5 Uhr, geplante Sperrung der A565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord wird in beiden Fahrtrichtungen bereits am Sonntag (29.9.) um 14 Uhr wieder aufgehoben. Durch eine Optimierung der baulichen Abläufe konnten die Maßnahmen früher als geplant abgeschlossen werden.
Die Autobahn GmbH Rheinland arbeitet seit Oktober 2023 am Brückenbauwerk „Endenicher Ei“ im Verlauf der B56 über der A565. Die Fertigstellung des Ersatzneubaus ist für Mitte 2027 geplant.
Bonn
TÜV Rheinland: Alle Prüfstellen bieten im Oktober kostenlosen Licht-Test an
Köln – TÜV Rheinland bietet im Oktober in seinen bundesweit rund 180 Prüfstellen einen kostenlosen Licht-Test für Kraftfahrzeuge an. Funktionierende Beleuchtung am Fahrzeug und richtig eingestellte Scheinwerfer sind gerade in der dunklen Jahreszeit und bei Schmuddelwetter besonders wichtig. Denn: Gut sehen und gesehen zu werden, ist für die Sicherheit im Straßenverkehr von zentraler Bedeutung. „Der kostenlose Licht-Test hat bei TÜV Rheinland schon eine jahrzehntelange Tradition“, sagt Ralf Strunk, Geschäftsführer Mobilität bei TÜV Rheinland in Deutschland. „Während der dunklen Jahreszeit sind eine intakte Fahrzeugbeleuchtung und korrekt justierte Scheinwerfer für die Verkehrssicherheit extrem wichtig. Widriges Wetter erschwert im Herbst und Winter häufig auch tagsüber die Sichtverhältnisse, sodass eine mangelfreie Lichtanlage am Fahrzeug zwingend erforderlich ist.“
Mängel an der Beleuchtung sind ein Sicherheitsrisiko
Die Sachverständigen von TÜV Rheinland prüfen im Rahmen des kostenlosen Licht-Tests nicht nur Blinker, Bremsleuchten und alle anderen Funktionen der Beleuchtungsanlage, sondern auch die korrekte Ausrichtung der Scheinwerfer. Denn ist der Lichtkegel zu hoch, blendet er den Gegenverkehr. Ist er zu tief eingestellt, werden die Straße und der rechte Fahrbahnrand schlecht ausgeleuchtet. Schlaglöcher, Pfützen und Laub auf der Straße werden so bei Fahrten im Dunkeln zum unnötigen Sicherheitsrisiko und auch für Fußgänger oder Radfahrer am Straßenrand könnte es gefährlich werden.
Leuchten und Scheinwerfer regelmäßig kontrollieren
Regelmäßige Kontrollen der Beleuchtung sind unerlässlich, wie die Hauptuntersuchungen von Fahrzeugen bei TÜV Rheinland immer wieder zeigen: Defekte Leuchten und falsch eingestellte Scheinwerfer gehören zu den am häufigsten festgestellten technischen Mängeln. Dabei lässt sich die Beleuchtung ganz einfach selbst überprüfen – am besten mit Unterstützung einer weiteren Person. Die Alternative ist, bei eingeschalteter Beleuchtung um das Fahrzeug herumzugehen. Zum Test der Bremsleuchten kann das Fahrzeug rückwärts vor eine helle Wand gestellt oder auch eine dunkle Tiefgarage genutzt werden. Das Testergebnis ist lässt sich am Widerschein der Bremsleuchten jeweils gut erkennen.
Bonn
Ausschreibung für die Bewirtschaftung beim Rathaussturm in Beuel
Bonn – Die Bundesstadt Bonn vergibt anlässlich des traditionellen Rathaussturms an Weiberfastnacht (27. Februar 2025) Standflächen auf dem Rathausvorplatz in Bonn-Beuel zur Bewirtschaftung von zwei Ausschankwagen und einem Imbissstand.
Die Vergabe der Flächen erfolgt gegen Höchstgebot. Hierbei kann ein Angebot für die Bewirtschaftung von zwei Ausschank-Plätzen und/oder einem Imbissplatz abgegeben werden. Das Mindestgebot für zwei Ausschankplätze beträgt 3.500 Euro, das Mindestgebot für einen Imbissplatz 450 Euro. Maßgeblich für die Bewertung des Angebotes ist ausschließlich der Gebotspreis. Nebenangebote für weitere geldwerte Leistungen, Angebotszusagen für andere Veranstaltungen, Gebote unter Vorbehalt oder ähnliches sind unzulässig. Berücksichtigt werden nur angemessene Angebote. Ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht.
Die Bundesstadt Bonn hat das einseitige Recht, den Vertrag über die Standflächen auf dem Rathausvorplatz anlässlich des traditionellen Rathaussturms zu den Konditionen des jeweiligen Höchstgebotes um zweimal ein weiteres Jahr zu verlängern. Die jeweilige Verlängerung wird bis zum 30. Juni des Jahres ausgesprochen.
Das Gebot ist ausschließlich mit dem Gebotsformular einzureichen, welches in der Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65, 53225 Bonn oder auch telefonisch unter 0228 – 77 4915 angefordert werden kann.
Die Zusendung des Angebots erfolgt per Post an Bundesstadt Bonn, Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65, 53225 Bonn oder per E-Mail unter bezvst.beuel@bonn.de. Abgabetermin für das Gebotsformular bei der Bundesstadt Bonn ist Donnerstag, der 19. Dezember 2024 (Eingangsstempel oder Eingangsdatum).
Nicht fristgerecht eingehende Gebote können nicht berücksichtigt werden. Unvollständige Gebote (z. B. eine fehlende Unterschrift) bleiben beim Auswahlverfahren unberücksichtigt.
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Tom Briegel
12. Februar 2022 at 13:54
Und wieder ein ideologisch motiviertes Leuchtturmprojekt. Und demnächst beklagt man wieder die Verödung der Innenstadt.
Josef Thienen
13. Februar 2022 at 13:39
Herr Briegel, passen Sie bloß auf, dass Sie nicht von Fahrrädern über den Haufen gefahren werden. Aber so lange Sie noch die hoffentlich noch steigenden Parkgebühren zahlen können, und da habe ich keinen Zweifel, werden Sie auch Mittel und Wege finden, bis zur nächsten Theke vor zu fahren. Und sei es nur für ein Brötchen ohne -taste
Rainer Kubis
16. Februar 2022 at 19:15
Einmal mehr ist es mir unverständlich, wie wenig Rücksicht auf Behinderte genommen wird, die nicht oder unter nur recht schwierigen Bedingungen mit den Nahverkehrsmitteln fahren können, vor allem, weil sie wegen ihrer Behinderung nicht mehr in der Lage sind, längere Wege zu gehen. Wann werden in den Städten wie Bonn, aber auch in unserem Land, echte Möglichkeiten für Behinderte eröffnet ? Auch ältere Menschen, nicht unbedingt Behinderte, haben oft Gehschwierigkeiten. Da sie aber nur selten an den entsprechenden Ausweis gelangen können, werden auch sie den Städten fernbleiben. Und sind alle unsere Rentner so vermögend, dass sie sich ein Elektroauto leisten können ? Hier laufen viele Dinge grundlegend durcheinander. Die „normalen“ Autofahrer ( Diesel, Benzin )sind die Sündigen, die anderen die Guten. Dass eine solche Dichotomie die Gesellschaft nur radikalisiert, wenn nicht kaputt macht, sollte jedem einleuchten. Wir müssen in puncto Klima umdenken lernen und dementsprechend handeln. Aber deswegen alles über den Zaun zu brechen …… In unseren Wäldern faulen viele gestürzte Bäume, und entwickeln Methan, 10x gefährlicher als CO2. Aber das scheint keinen zu stören. Gehört ja zur Natur !! Wann werden wir endlich den Weg zum komplexen Denken finden, das alle Faktoren des Lebenden mit einbezieht, und nicht nur eine grün gefärbte Ideologie ?